MUSS bei einem Privatkauf eine Quittung ausgestellt werden?

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Ja, der Käufer hat Anspruch auf eine Quittung. § 368 BGB:

"Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis ( Quittung ) zu erteilen."

Auf die Quittung gehört die Bestätigung, wer was von wem erhalten hat. Der Rechtsgrund und der Zeitpunkt des Empfangs müssen nicht, können aber angegeben werden.

Unterschrieben werden muss die Quittung auf jeden Fall, denn nur durch die Unterschrift dokumentiert der Empfänger ja gegenüber dem Leistenden den Leistungsempfang. Ohne Unterschrift wäre der Zettel ja nichts weiter als eine neutrale Notiz ohne Beweiswert, die auch jeder Dritte gefertigt haben könnte. Eine Adresse muss auf der Quittung nicht vermerkt sein, jedoch muss der Quittungsleistende anhand der auf der Quittung gemachten Angaben eindeutig identifizierbar sein, denn der Leistende muss ja anhand dieses Empfangsbekenntnisses auch dokumentieren können, gegenüber wem er geleistet hat.

Ich bin der meinung das kaufbetrag, ort, datum und beschreibung der sache auf die quittung gehört.

Allerdings händigt man kaufsache und quittung in zeitlich nahliegendem abstand aus.

Hast du dem verkäufer vor einigen tagen etwas verkauft und er verlangt erst jetzt die quittung, hat er pech gehabt.

Soll er doch einen anwalt einschalten.

Er kann dir eh nix nachweisen.

eine quittung bzw beleg musst du ihm schon ausstellen. er brauch ja einen nachweis wofür er das geld ausgegeben hat... deine adresse muss da nich drauf... meiner meinung nach reicht betrag... von wem.. und für was... datum unterschrift fertig

Die Adresse des Verkäufers sollte evtl doch drauf sein, ist besser.
Aber wenn du das PRIVAT verkauft hast, darfst du keine Mehrwertsteuer ausweisen.

Wie sicher bist du dir da?

Wieso muss man das denn unterschreiben? Wenn ich zum Beispiel was bei ebay bestelle und eine rechnung bekomme, ist da nie eine Unterschrift drunter...