was tun bei falscher preisangabe im online shop
hallo,
ich habe online bei Media Markt einen Kühlschrank zu einem Preis von 199€ bestellt, vereinbart wurde Barzahlung bei Abholung.
Es folgte
- eine Bestellbestätigung
- eine Auftragsbestätigung
- die Abholbestätigung,
alle schreiben mit den korrekten Daten und immer zu dem Preis von 199€.
Also machte ich mich auf den weg zum Media Markt um meine Bestellung abzuholen.
Dort wurde mir die Herausgabe verweigert, da wohl der falsche Preis online gestellt wurde (jetzt 699€). Mit diesem Preis war ich nicht einverstanden und bestand auf Einhaltung meines Kaufvertrages. Man würde alles nochmal prüfen und sich melden. Ich habe mir die Verweigerung der Herausgabe auf meiner Abholbestätigung quittieren lassen, auf Nachfrage wurde ich 2mal vertröstet.
Exakt 10 Tage später erhielt ich die Meldung, dass sie den Kaufvertrag stornieren, da ich mich nicht an die 10 Tage Abholfrist gehalten hätte, ich verweigerte die Stornierung, da ich es ofters versucht habe, das Gerät abzuholen und ich es außerdem schriftlich hatte, dass ich versuchte, das Gerät abzuholen.
Plötzlich erhalte ich die nächste Stornierung mit den Worten "wir haben ihren Stornierungswunsch erhalten und stornieren folgenden artikel Kühlschrank zu 199€. Das wars.
Ich finde es eine bodenlose Frechheit wie Media Markt mit ihren Kunden umgeht. Die Bestellung wurde doch 3 mal schriftlich bestätigt, ist der Kaufvertrag dann nicht gültig? Was kann ich tun?
mit freundlichen grüssen
f.vieren
3 Antworten
Na da sieht man es mal wieder - die vom Media Markt sind wirklich nicht blöd. So kann man es machen. Wenn ein Verkäufer ein Angebot macht, das auch noch schriftlich (auch online) dann ist es bindend. Das hast du auch völlig richtig erkannt. Nur haben die durch Zeitschinderei versucht, aus dem Vertrag herauszukommen. Du kannst noch darauf beharren, kannst Anwälte einschalten und so weiter. Aber die haben ihre eigene Rechtsabteilung, die kostet das keine müde Mark. Und du wirst trotzdem den kürzeren ziehen - Recht hin oder her. Lass es bleiben und merk dir, dass du lieber woanders einkaufen solltest. Nach dem Motto: sei doch nicht blöd.
Du kannst ja durchaus versuchen zu Klagen nur liegt das Prozessrisiko bei dir und da würde ich mir 3 Mal überlegen ob ich wegen 500€ das wirklich riskieren würde.
Ein Problem sehe ich allerdings, es stellt sich nämlich die Frage ob bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde oder dieser erst zustande kommt wennn du die Ware bei abholung bezahlst. Den letzendlich ist nur ein rechtsgültiger Kaufvertrag wirklich bindend. Den du schreibst nur etwas von Bestellbestätigung, Auftragsbestätigung und Abholbestätigung aber die können durchaus auch unverbindlich sein. Die Frage ist also hast du einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen oder liegt hier nur einen unverbindlich Bestellung vor. Insbesondere wenn du ohne Probleme von der Bestellung zurück treten kannst auch wenn die Ware zu Abholung bereit steht kann man durchaus davon ausgehen das nur eine Bestellugn vorlag und der Kaufvertrag erst bei abholung der Ware geschlossen wird. Wie du siehst ist die Sache alles andere als Eindeutig. Genaues kann man natürlich erst sagen wenn man die ganzen Papiere gesichtet und bewertet hat.
Ich habe mal die AGB des Sauladens angesehen, demnach wäre druch die Auftragsbestätigung ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen nur sollte man diese Auftragsbestätigung noch einmal ganz genau lesen den letzendlich zählt das was dort steht
Leider scheinbar schon. Klar kann man sich wehren, aber wie schon gesagt, du zahlst den Rechtsanwalt, während die ihre feste Rechtsabteilung haben. Die Welt ist manchmal ungerecht.
Vorsicht bei 19% -Aktionen von Media Markt: ca. 100 bis 120 € wird Preise erhöhen (im Vergleich zu letzter Woche) statt echtem Cashback von 19%
mit allen Unterlagen zur Verbraucherzentrale
Das kann doch nicht sein,die können doch nicht machen was sie wollen.