Online Händler verweigert Lieferung mit Kaufvertrag Anfechtung?

4 Antworten

Da liegt der Teufel im Detail. Du hast Dir zwar Mühe gegeben, den Hergang genau zu beschreiben, aber dennoch fürchte ich, dass es nicht genau genug ist, um das einschätzen zu können.

"Irrtum" ist durchaus ein Grund, einen Vertrag zu widerrufen. Ob das in diesem Falle noch vertretbar ist, obgleich ja sogar eine Teillieferung vorliegt, kann man sich streiten.

Sicher ist aber: Wenn Du einen Rechtsstreit anfängst, dann musst Du zumindest die von Dir vorgetragene Sachlage beweisen können. Du hast ja bereits angedeutet, dass real bestreitet, dass Angebot in der von Dir abgeschlossenen Form überhaupt gemacht zu haben. Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass der Vertrag so entstanden ist, dann hast Du selbst dann schlechte Karten, wenn die Möglichkeiten von real, sich auf Irrtum rauszureden, erschöpft sein sollten (was, wie gesagt, aus meiner Sicht keineswegs sicher ist).

Ich vermute mal, dass Du Bestätigungs-Emails von real haben wirst, mit denen Dir der Kauf bestätigt wird. Nur sind das halt nur Bits&Bytes auf Deinem Rechner. Du kannst solch Email ausdrucken und bei Gericht vorlegen, aber wenn der Anwalt von real dann behauptet, das sei eine Fälschung, wird es spannend.

Das Problem ist, dass Du keine Screenshots des Angebots gemacht hast, als es noch bestanden hat. Klar, an sowas denkt man vorher nicht. Aber die wären jetzt hilfreich.

Ich schätze, dass mit Hinblick auf die Kosten das Prozessrisiko für Dich in keinem Verhältnis zur Gewinnchance steht, außer Du hast eine Rechtsschutzversicherung und kannst daher kostenfrei prozessieren.

Ob das in diesem Falle noch vertretbar ist, obgleich ja sogar eine Teillieferung vorliegt, kann man sich streiten.

Nicht wirklich. Der Irrtum muss unmittelbar erklärt werden, was hier eindeutig nicht erfolgt ist.

Du hast ja bereits angedeutet, dass real bestreitet, dass Angebot in der von Dir abgeschlossenen Form überhaupt gemacht zu haben.

Hier steht aber auch, dass Real sich mehrfach selbst widerspricht. Ich kann nicht einerseits einen Irrtum behaupten und damit das Angebot bestätigen (!), dann aber sagen, es gäbe keinerlei Beweis für solch ein Angebot. Wenn Real wirklich das alles bestreiten würde, haben sie sich mit dieser Argumentation einen ziemlichen Bärendienst erwiesen.

Du kannst solch Email ausdrucken und bei Gericht vorlegen, aber wenn der Anwalt von real dann behauptet, das sei eine Fälschung, wird es spannend.

In dem Fall würde ich Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der Real erstatten wegen versuchten gewerblichen Betrugs und Prozessbetrugs. Wie gesagt. Die Nummer ist in dem Moment durch, wo man bereits selbst bestätigt hat, dass es ein Erklärungsirrtum gewesen sei.

@mepeisen

Ich find es konfus beschrieben.

Es klingt so als ob von einem anderen Vk als Real gekauft wurde. Real selbst hätte keinen Grund den Kunden mehrfach zu belügen, sie könnten gleich den Vertrag anfechten, oder die Bestellung gar nicht erst annehmen.

Später dann der Real Support eingeschaltet wurde, welcher n Nachweis vom Angebot haben wollte (wären sie der Vk, dann hätten sie den Auftrag selbst und bräuchten keine Nachweise vom Kunden... welcher btw ja ne Bestell-, Auftrags-, oder Versandbestätigung bekommen haben sollte wo irgendwas nachweisbares gelistet ist) und dieser Support wohl erst den Fehler mitkriegte.

Ich frag mich was die Auftragsabteilung die ganze Zeit gemacht hat, oder der Verkäufer (wer immer das ist). Da weiß die eine Hand nicht was die andere macht.

Wenn der Irrtum aber tatsächlich erst spät entdeckt wurde (vom Support) und es dann unmittelbar dem Kunden mitgeteilt wurde, dann stimmt es doch immer noch mit dem Gesetz überein wenn sie es so nachweisen können?

Knackpunkt seh ich hier die Teillieferung.

@Yetanotherpage

klar, man muss bisschen zwischen den Zeilen lesen, sonst ist das etwas eigenartig, was geschildert wurde. Ich habe etwas zwischen den Zeilen gelesen, was da nun passiert ist.

@Yetanotherpage

Konfus ist geradezu ein Euphemismus :-)

Real betreibt offenbar eine Plattform ("Marktplatz" genannt), über die Kunden auch bei anderen Anbietern einkaufen können. Anscheinend hat der FS darüber sein Katzenfutter bei wem auch immer bestellt.

Wieso sich dann allerdings Real bemüßigt sieht, einen Vertrag wegen Irrtums anzufechten, ist mir vollends schleierhaft.

@Yetanotherpage

Als ich bei Real online die Ware bestellt habe, ahnte ich noch nicht, dass Real einen Online-Marktplatz für jeden Händler anbietet, wo man mit eigenen separaten AGB verkaufen kann. Ähnlich wie bei eBay (?)

Aus deiner Beschreibung wird für mich nicht ganz klar, ob dein Vortrag erforderlichenfalls auch beweisbar wäre. Daher allgemein nur Folgendes:

Eine Anfechtung wegen eines Erklärungsirrtums muss unverzüglich nach Feststellung dieses Irrtums erfolgen (§ 121 BGB), also ohne schuldhaftes Zögern. Scheint so, als ob dies hier nicht der Fall war. Damit kommt eine Anfechtung hier wohl nicht in Betracht.

Wenn du der Ansicht bist, dass du Beweise für einen Vertragsschluss über 816 Dosen zum angegebenen Preis hast, dann macht es Sinn, auch auf die Lieferung zu bestehen und den Verkäufer (Real?) darauf hinzuweisen, dass die Anfechtung zu spät erfolgt ist.

Einen Anwalt würde ich in der Sache vorerst allerdings nur dann einschalten, wenn du rechtsschutzversichert bist. Du hast zwar gute Chancen zu gewinnen, musst aber erst einmal in Vorleistung gehen.

Für jeden Bestellung habe ich eine Bestellbestätigung von Real per Email bekommen. Aber (!) bei einigen Artikel steht "24er Pack" in Überschrift und bei anderen war es nur im Angebotsbeschreibung, die nach dem Kaufabschluss geändert wurde. Ich habe mal gehört, dass im Internet kaum was spurlos verschwindet, habe nur keine Ahnung, wie man das rausholt.

Bild zum Beitrag

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Hier wurde Angebotsbeschreibung und auch der Titel nach Kaufvertragsabschluss komplett geändert:

Bild zum Beitrag

 - (Recht, Online-Shop, Kaufvertrag)  - (Recht, Online-Shop, Kaufvertrag)  - (Recht, Online-Shop, Kaufvertrag)

Also mit diesen Screenshots und erfolgter Teillieferung (d.h. definitive Annahme des Vertrages) sollte auch der Preis durchsetzbar sein, sofern diese noch den billigen Preis zeigen (habe ich jetzt nicht nachgerechnet).

Der Anfechtungsirrtum ist unsinnig und nicht mehr möglich. Dieser hätte zeitnah erfolgen müssen und nicht nach mehrfachen Versuchen, dir das zu zusenden.

Meine Frage: hat es einen Sinn die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben ?

Aufgrund der Schilderung ja. Allerdings würde ich zuvor den Anbieter in Verzug setzen. Schriftlich. Beispiel:

"Wertes Real-Team. Ich bestehe weiterhin auf der Erfüllung des Kaufvertrages und setze sie hiermit in Verzug, den sie mehrfach bestätigt haben. Ihr angeblicher Erklärungsirrtum kommt zu spät. Das wissen sie auch. Ich erwarte die Lieferung der übrigen Dosen zum vereinbarten Preis, andernfalls übergebe ich die Sachen auf ihre Kosten einem Anwalt. Ich werde nicht zögern, die Lieferung gerichtlich einzuklagen."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Verzug dürfte allerdings schon lange vorliegen. Abgesehen davon würde ich dir dringend von derartiger Rechtsberatung abraten, soweit du die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllst.

@uni1234

Mag sein, ja. Letztendlich könnte man auch über die Verweigerungshaltung nachdenken, wo also ein Verzug gar nicht mehr notwendig ist. Es geht bei meinem Vorschlag vor allem darum, auf die weiteren Konsequenzen (Anwaltskosten für außergerichtliche Vertretung) hinzuweisen. Das hilft manchmal zur Einsicht bei der Gegenseite und vor allem macht es das Eintreiben der Anwaltskosten als Schadensersatz etwas leichter. Man gibt der Gegenseite so Gelegenheit, diesen Schritt durch Einsicht zu vermeiden.

Aber zwingen brauchen tut man so ein Schreiben in der tat womöglich nicht.