Unter welchen Umständen kann ein Händler die Garantie/Gewährleistung einschränken?
Es geht um den Verkauf von Lagerware, Restposten,. Also Originalverpackt Neuwertig, ungebraucht, Aber z.b Ware aus der Vorsaison oder auch älter. Kann ein Händler hier die Garantie und Gewährleistung einschränken und wenn ja, wie muß das gekennzeichnet sein? Und ab wann gilt ein Artikel als Lagerware oder Ladenhüter oder Restposten?
2 Antworten
Preis und Alter der Ware spielt keine Rolle. Gewährleistung (Sachmängelhaftung) muss ein gewerblicher Verkäufer geben: 2 Jahre bei Neuware und 1 Jahr bei gebrauchter Ware.
Oft wird Neuware dann als gebraucht verkauft: Vorführgerät oder Retoure bedeutet: nur ein Jahr Gewährleistung.
Den Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung kennst Du?
Auch für Restposten und Lagerware ("Ladenhüter") trägt der Händler die uneingeschränkte Sachmängelhaftung.
Wann ein Artikel zum Restposten wird, legt der Händler selbst fest.
Aber lesenswert ist dies hier: