Kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub kürzen?

3 Antworten

Wir fragen uns: es sind 30 Tage Jahres-Urlaub im Arbeitsvertrag festgelegt, bedarf es dann bei einer Änderung des Urlaubsanspruch auf nur noch 25 Tage Jahres-Urlaub nicht der gegenseitige Zustimmung?

Genau so ist es. Wenn Dein Sohn mit der Änderung (Kürzung der Urlaubstage) nicht einverstanden ist, bedarf es einer Änderungskündigung.

Das Prozedere und die Möglichkeiten bei einer Änderungskündigung wurden ja schon von @siraskalot111 erklärt.

Man kann dem AG hier auch noch erklären, dass der Tarifvertrag zwar weniger Urlaubstage vorsieht (wird der Tarifvertrag auch in allen anderen Punkten angewendet?) als arbeitsvertraglich vereinbart, dass hier aber das "Günstigkeitsprinzip" Anwendung findet.

Das ist in § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt. Danach sind Abweichungen von den zwingenden Normen eines einschlägigen Tarifvertrags nur dann zulässig, soweit dies durch Tarifvertrag gestattet ist (Öffnungsklausel) oder soweit die Abweichungen für den AN günstiger sind (z.B. mehr Urlaub, geringere Arbeitszeiten, längere Kündigungsfrist, höherer Lohn....).

Der AG kann sich also nicht auf den Tarifvertrag berufen um die für ihn besseren Bedingungen durchzusetzen. Arbeitsvertraglich sind mehr Urlaubstage vereinbart und somit nach dem Günstigkeitsprinzip m.E. auch gültig.

Abgesehen davon, dass eine Änderung (Schlechterstellung) nur einvernehmlich oder über eine Änderungskündigung möglich ist (siehe die beiden richtigen Antworten von Hexle2 und siraskalot111) ist diese Regelung im Tarifvertrag rechtswidrig!

Ich weiß ja nicht, von wann dieser Tarifvertrag datiert, aber eine Staffelung des Urlaubsanspruchs alleine aufgrund des Alters ist ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG und nach höchstrichterlicher Entscheidung nicht erlaubt: Urteil des Bundesarbeitsgericht BAG vom 20.3.2012, Az.: 9 AZR 529/10 !

Die arbeitsvertragliche Vereinbarung einer 5-Tage-Woche und eines Urlaubsanspruchs von 24 Arbeitstagen kann der Arbeitgeber nur einvernehmlich ändern oder über eine Änderungskündigung, wenn sonst das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt werden kann.

Bei einer Änderungskündigung kannst Du den neuen Vertrag entweder

annehmen, dann wird das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgeführt,
annehmen unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung (Klage innerhalb der 3-wöchigen Kündigungsschutzklage), dann bleibt das Arbeitsverhältnis ebenfalls bestehen und wird entsprechend der gerichtlichen Entscheidung fortgeführt, oder
ablehnen, dann wirkt die Änderungskündigung wie eine "normale" Kündigung und Du verlierst Deinen Arbeitsplatz.

Eine Änderungskündigung, die lediglich ausgesprochen wurde mit dem Ziel, Geld zu sparen - wie in Deinem Fall -, wird von den Arbeitsgerichten regelmäßig aufgehoben.

Eine Änderungskündigung kann der Arbeitgeber nur dann durchsetzen, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überhaupt nur noch unter den geänderten Bedingungen möglich ist!

die frage wurde hier aber schon mehrmals beantwortet also google das nächste mal sei frph dass ich meinen guten tag habe

casala  21.01.2015, 00:46

söhnchen könnte ja auch sich selbst mal schlau machen. ihk, gewerkschaft usw

Familiengerd  21.01.2015, 13:16

Ich weiß ja nicht, von wann der genannte Tarifvertrag datiert.

Aber eine Staffelung des Urlaubsanspruchs nach Alter (Auszubildende und Jugendliche Ausgenommen) ist eine negative Altersdiskriminierung und nicht erlaubt, da mit Unionsrecht nicht vereinbar

Familiengerd  21.01.2015, 13:41

@ siraskalot111 :

Eine Änderungskündigung, die lediglich ausgesprochen wurde mit dem Ziel, Geld zu sparen - wie in Deinem Fall -, wird von den Arbeitsgerichten regelmäßig aufgehoben. Eine Änderungskündigung kann der Arbeitgeber nur dann durchsetzen, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überhaupt nur noch unter den geänderten Bedingungen möglich ist!

Zitate aus dem Internet solltest Du erstens auch als Zitate kennzeichnen und zweitens mit der Fundstelle benennen.

Im Übrigen fühle ich mich geradezu geehrt, denn diese Stelle ist eine Aussage von mir selbst in meiner Antwort zur Frage "Darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch kürzen, auf Grund der Mindestlohneinführung?" vom 03.11.2014