Urlaubsanspruch nach Vertragsänderung?

9 Antworten

Kommt drauf an.Wenn Du die Gleiche Anzahl an Werktagen bzw.Arbeitstagen hast,wie zuvor,also nur die Arbeitsstunden reduzierst,nicht aber die Arbeitstage hast Du den Gleichen Urlaubszeitanspruch in Tagen wie zuvor.

Verkürzen sich die Arbeitstage,an denen Du nicht arbeitest,ist der Urlaubsanspruch natürlich entsprechend anzupassen.

18 Tage hat keine Aussagekraft.Ich müßte wissen,welcher Tarifvertrag für Dich gilt,bzw.Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz.Da ist die Basis immer der Vollzeitvertrag.Dann kann man herunterrechnen und kann einen Vergleich machen.

Ich denke, dein Urlaubsanspruch bleibt der Gleiche.

Sagen wir mal, du arbeitest 30 Stunden pro Woche, z.B. 5 x 6 Stunden. Dafür hast du 18 Tage Urlaub. Hier sind es 18 x 6 Stunden = 108 Stunden

Nun arbeitest du nur noch 15 Stunden pro Woche, also z.B. 5 x 3 Stunden.
Dafür bekommst du auch 18 Tage frei. Aber hier sind es nur 18 x 3 Stunden = 54 Stunden, die sozusagen berechnet werden.

Aber das sind nur Beispiele, da ich nicht weiß, wie sich die 30 bzw. 15 Stunden aufteilen.

Bei einer 5-Tage Woche hat man mindestens 20 Urlaubstage (siehe BUrlG).

@DarthMario72

ja. dann müsste sie halt genauer in der Frage darauf eingehen.

Dann hat sie wohl eher eine 4-Tage-Woche.

Wie viele Stunden du arbeitest, ist nicht so von Bedeutung. Relevant ist einzig und allein, an wie vielen Tagen du pro Woche arbeitest.

Würde bei dir der gesetzliche Mindesturlaub gelten, hättest du einen Anspruch auf 24 Werktage - wobei sich Werktage auf die 6-Tage-Woche bezieht. Bei 5 Arbeitstagen pro Woche wären das 20 Urlaubstage, bei 4 Arbeitstagen 16 Urlaubstage.

Du hast weiterhin deine 18 Tage Urlaub - allerdings stehen dir eigentlich 20 Tage Mindesturlaub zu gemäß Bundesurlaubsgesetz.

Das ist naturgemäß abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Kalenderwoche.

Ich vermute, Du hast die 30 Stunden/Woche an mehr Arbeitstagen abgeleistet als nunmehr die 15 Stunden/Woche.

Aber das verrätst Du ja aus irgendeinem Grunde nicht !