Urlaubsanspruch bei Kündigung durch arbeitgeber

5 Antworten

Hallo ich hab im Bereich Personalwesen zu tun. Und das ist eine typische Frage, wo ich dann selber gucken muss.

Unsere Leute haben 30 Tage/Jahr. Das wird dann anteilig auf die 12 Monate umgerechnet. Pro Monat sind das also 2,5 Tage. Wenn jemand Ende August geht/gehen muss, sind das dann 20 Tage.

Das wir 24 Urlaubstage haben weis ich mir geht es darum herauszufinden wie sich dass jetzt verhält ob ich nun Anspruch hab auf die 11 Tage (2tage pro Monat bis August minus fünf die ich genommen hatte) oder 19 Tage (24 -5)? Oder der Ansicht meiner Chefin garkeine?

@VM1806

Ich stimme der Antwort von Kesuga zu, also insgesamt 16 Tage, abzügl. der 5, die Du schon genommen hast, Also bleiben noch 11 bis Ende August. So wird es bei uns gehandhabt und bei Kesuga wohl auch.

Dass Dein Urlaubsanspruch verfällt, nur weil Du schon ein paar Tage genommen hast, ist garantiert völliger Quatsch. Da soll sich Deine Chefin mal ein bisschen genauer informieren. Oder mal die Quellenangabe aus dem Internet beäugen.

Ansonsten: Habt Ihr einen Betriebsrat oder eine Personalabteilung? Dann da mal nachfragen

Ihr habt vollen urlaubsanspruch ab beginn des 2.halbjahres wenn ihr insgesamt zb.24 Tage urlaub habt und davon schon 5 Tage genommen habt stehen euch noch 19 Tage zu entweder ihr nehmt ab sofort Urlaub bis zum ausscheiden aus der Firma und wenn noch tage 6brig sind müssen die tage ausbezahlt werden oder wenn der boss darauf besteht das ihr bis zum Schluss im Betrieb arbeitet muss er den gesamten restlichen urlaubsanspruch vergüten am besten ihr geht hin sprecht es an fragt welche Lösung er bevorzugt lasst es euch schriftlich geben falls es nicht fruchtet und er euch arbeiten lässt und den Urlaub unterschlägt vor das Arbeitsgericht gehen

Vielen Dank für die Hilfe

Ich kenne es so, dass dir die 16 Tage zustehen (minus den schon genommenen Urlaub) und du beim neuen Arbeitgeber (oder auch Arbeitsamt/ jobcenter) dann den "restlichen Jahresurlaub" beanspruchen kannst (beim Amt natürlich NUR "freie" Tage, an denen du nicht erreichbar sein musst, KEIN Urlaubsgeld).

Letztlich musst du sehen, was im Vertrag steht - das kann dir hier keiner sagen... Aber wenn du dich arbeitslos meldest, rechnen das ohnehin andere für dich aus!

Hallo kesuga,

ja, so ist das bei uns auch.

Du hast den vollen Urlaubsanspruch erworben, von Verfallen kann gar keine Rede sein.

Du kannst auch hier nachlesen: http://www.urlaubsanspruchbeikündigung.de/urlaubsanspruch-bei-kuendigung-im-2-halbjahr/

Wenn du schon 5 Tage weg hast, verbleiben demnach 19 Tage. Und auf die solltest du auch bestehen.

Vielen Dank!

Grundsätzlich hast Du Anspruch auf den vollen Urlaub; allerdings kommt es darauf an; grundsätzlich wird zunächst nur der gesetzliche Mindesturlaub sichergestellt:

a) Der Arbeitnehmer hat immer einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub - bei einer 5/6-Tage-Woche also auf 20 Arbeitstage/24 Werktage

b) In welchem Umfang der darüber hinaus arbeitsvertraglich vereinbarte Zusatzurlaub in Anspruch genommen werden kann, hängt davon ab, ob im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag eine "pro rata temporis"-Regelung getroffen wurde (zeitanteilig). Dies ist eine Klausel, nach welcher der Urlaub im Jahr des Eintritts in ein Unternehmen oder im Jahr des Ausscheidens der Urlaub nur anteilig gewährt werden soll (mind aber 20/24 Tage)

c) Ist eine solche zeitanteilige Klausel im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag nicht enthalten, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaub. Sind z. B. 30 Urlaubstage vereinbart, so kann der Arbeitnehmer im Falle eines Ausscheidens nach dem 30.06. auch 30 Urlaubstage in Anspruch nehmen.

Bei Dir:

24 Werktage gewährter Urlaub ist in diesem Fall identisch mit dem gesetzlichen Mindesturlaub

zu b) 24 / 12 * 8 = 16 Tage (entspricht dem anteiligen ges. Mindesturlaub) ./. 5 Tage genommen = 11 Tage

zu c) 24 Urlaubstage = gesetzlicher Mindesturlaub. /. 5 Tage genommen = 19 Tage

Es kommt also darauf an, ob es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine pro-rata-temporis-Regel gibt...

Korrektur zu b)

16 Tage wären allerdings weniger als der gesetzliche Mindesturlaub - daher müssen 24 Tage gewährt werden ./. 5 genommene Tage = 19 Tage

Egal ob pro-rata-temporis oder nicht - die vollen 24 Tage gesetzlichen Urlaubs müssen gewährt werden.

Dies ist hier ein Sonderfall, weil der gewährte UND der gesetzliche Mindesturlaub identisch sind.

Danke für die ausführliche Erklärung hat mir sehr geholfen :)