Kann das Sozialamt auch in Konten einblicken,die man nicht angegeben hat?

9 Antworten

Ja die Möglichkeit gibt es. Wenn man Konten verschweigt sind das unwahre Angaben. Das heißt es können Leistungen teilweise oder ganz versagt werden. Wenn Gelder vorhanden sind wovon ein Hilfesuchender leben könnte (nach Abzug der Freibeträge) kann man unter Umständen mit einer Strafeanzeige wegen Betruges (erschleichen von Leistungen) rechnen.

Erst einmal bekommst du eine Betrugsanzeige aufgebrummt, der versteckte Betrag wird mit deiner bereitsbezahlten Leistung verrechnet, du musst also zurückzahlen und dann kann noch eine Sperre auf dich zukommen!!!

Heutzutage ist alles vernetzt unter den Ämtern!! Die Sozialleistungsbezieher können regelrecht durchröngt werden, es bleibt nichts geheim, alles kann aufgedeckt werden was unter deinem Namen läuft!!!

Das Arbeitsamt/Sozialamt handhabt in bestimmten Abständen eine Abfrage beim Finanzamt, wer wieviel Sparfreibeträge verteilt hat!!! Wenn du nur 2 angegeben hast und das Finanzamt meldet 3, dann wirst du schriftlich von der ARGE zu einer Stellungnahme aufgefordert!!!!

Diese Aufforderung kann auch nach 2 Jahren stattfinden!!!! Also es hilft nichts mehr, nur die Wahrheit schützt vor Sanktionen oder eine andere effektive Variante????!!!!!

Du musst wahrheitsgemäß alles angeben. Wenn Du irgendwas verschweigt, kannst Du wegen Sozialbetruges belangt werden. Man sollte nicht darauf vertrauen, dass das nicht rauskommt.

du musst alle konten angeben, die auf deinen namen laufen. wenn die mitbekommen, dass du noch andre konten hast kann das ne sperre geben.