Meine Mutter möchte uns 35.000 € als langfristig laufendes Darlehen geben. Was passiert mit dem Darlehen wenn sie ein Pflegefall werden sollte?

11 Antworten

Wenn deine Mutter "bedürftig" wird, ist dieses "Darlehen" ein Vermögenswert, den sie vorrangig einsetzen muss, BEVOR die öffentliche Hand für sie eintreten muss.

Es kann auch sein, dass ihr dieses "Darlehen" dann eben an das Sozialamt tilgen müsst.

Nein, wenn im Vertrag festgehalten ist, Dauer der Laufzeit und Abzahlung in bestimmten monatlichen Raten, bleibt das so auch im Pflegefall. Wenn dann trotzdem die Unterkunft und Pflege nicht von ihrem Geld ausreichen würde, das Sozialamt würde dann Euer Einkommen prüfen, ob Ihr Elternunterhalt zu zahlen habt, ehe sie das übernehmen. Wenn mehrere Kinder da sind, betrifft das alle gemeinsam, auch wenn Du ein Darlehen von der Mutter hast.

Kommt darauf an wie der Darlehensvertrag gestaltet ist.

Einen Darlehensvertrag kann man zum Ablauf des 10. Jahres kündigen.

Unabhängig vom Darlehen, greift der Elternunterhalt aber immer.

Sie hätte kein Anlagerisiko und würde dadurch so eine Art Zusatzrente zur mageren Rente erhalten

Und welche Zinskonditionen und Tilgungshöhe werden vereinbart?

Das Anlagerisiko würde nur dann wegfallen, wenn ihr das Darlehen als Hypothek für die Mutter sichert.

Was passiert mit dem Darlehen wenn sie ein Pflegefall werden sollte?

Nichts. Der Pflegefall räumt in Bezug auf das Darlehen keine Sonderrechte ein. Wenn die Mutter laut Darlehnsvertrag das Darlehen nicht kündigen kann, ändert auch eine Pflegefall nichts daran.

Etwas anderes wäre es nur, wenn das Darlehen so günstig ist, das es sich um eine gemischte Schenkung handeln würde.

Macht einen Notarvertrag mit Zinsen, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeit usw. Solange die Bedingungen eingehalten werden kann auch im Rahmen eines Pflegefalles nicht alles auf einmal fällig gestellt werden.

Elternunterhalt müsst ihr aber in diesem Fall ggfls. bezahlen - hat  mit dem Vertrag nichts zu tun.