Amt hat Jahre lang zu wenig gezahlt. Was passiert jetzt?
Hallo das sozialamt hat Jahre lang zu wenig gezahlt . Haben wir jetzt anspruch für die vergangenen jahre ? Bekommen wir das Geld zurück was uns in den Letzten jahren zu stand ?
4 Antworten
Gegen einen Bescheid kann man mit einer normalen Widerspruchfrist von 4-Wochen Einspruch einlegen. Über diese Frist hinaus ist es nur mit einem Überprüfungsantrag nach §44 SGB X möglich. Die in § 44 SGB X genannte 1-Jahres-Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Bescheid gültig geworden ist. D.h. man kann am 31.12.2015 noch die Überprüfung eines Bescheides vom 01.01.2014 beantragen, da die 1-Jahres-Frist dieses Bescheides am 01.01.2015 begonnen hat. Was länger zurück liegt, wird nicht mehr nachgezahlt. Der Ü-Antrag muss begründet werden. Wie in einem Widerspruch auch. Das JC darf sich für die Bearbeitung 6-Monate Zeit lassen. Sollte für einen aktuellen Bescheid ebenfalls ein Ü-Antrag erforderlich sein, würde ich diesen gesondert stellen und hier eine Frist von 4-Wochen setzen um dann auch beim Sozialgericht etwaig in einem Eilverfahren bessere Chancen zu haben.
Wer hat berechnet, dass ihr zu wenig bekommen habt?
Unser Anwalt
Ok
Dann müsst ihr einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen,Musterschreiben findest du im Internet,darin musst du dann alle zu prüfenden Bescheide ganz genau angeben und die Prüfung begründen !
wer hat den festgestellt das "jahrelang" zu wenig bezahlt wurde?
Unser Anwalt.
und warum dann hier die frage wenn ihr einen anwalt habt. normalerweise müßte der doch am besten wissen wie er dann an das geld vom amt kommt.
Also es ist noch nicht sicher. Wiederspruch wurde eingelegt
wenn der anwalt seine arbeit versteht müßte er am besten wissen wie es geht. und auch ab wann die frist abgelaufen ist.
wer zahlt den anwalt? und um wieviel geld geht es?
Weiss ich selber nicht....
na das hätte ich als erstes gefragt. geht bestimmt um eine gesamtsumme von 500 euro die dir zustehen und um anwaltskosten von 1000 euro die du zahlen mußt ;-)
wie ist es den überhaupt dazu gekommen das der anwalt sowas festgestellt hat?
Nein der Anwalt wird dann vom Sozialamt bezahlt weil sie einen Fehler begangen haben. So hat er mir das erzählt. Ich habe den Anwalt darum gebeten es zu überprüfen und er hat es dann festgestellt. 7 jahre haben wir laut dem Anwalt wenig Geld bekommen.
na, dann drücke ich die daumen das es wirklich so ist, was die kosten angeht.
zu dem rest muss der anwalt sich eigentlich am besten auskennen, sofern es sein fachgebiet ist.
danke, Ich wollte nur wissen ob sie uns das Geld von dem vergangenen Jahr zurück zahlen müssen ? Du bist dir also sich dass sie es zurück zahlen müssen wenn sie jahrelang zu wenig gezahlt haben als uns zu gesteht ? Oder können die es verweigern ?
nein, was "jahre" angeht bin ich mir überhaupt nicht sicher. wenn dann vieleicht eine kurze zeit, aber auch nur wenn man den fehler nachweisen kann. und da ist ja oft der haken.
drücke die daumen
Der bringt jetzt auch nichts mehr,da die Frist von 4 Wochen abgelaufen sein sollte !
Dann kann er sicher auch beantworten,ob und wie viel das Amt nachzahlen muss