Kann das Haus verkauft werden, auch wenn nicht alle einverstanden sind?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

verkaufen 67%
vermieten 33%
aus Grundbuch aussteigen 0%

8 Antworten

So leid es mir tut, aber bei solchen Erbengemeinschaften ist Stress und Streit vorprogrammiert. Irgendwann wird die Geschichte eskalieren. Es beginnt schon damit dass man eventuell irgendwelche Veränderungen Verbesserungsmaßnahmen zwecks Vermietung an dem Haus vornehmen will. Schon zu Beginn muss das unter allen Beteiligten zunächst besprochen werden. Es würden die Kosten hierfür dann auch so umgelegt wie die Erbengemeinschaft-Aufteilung ist. Ist nur eine Partei nicht in der Lage die Mittel aufzubringen ist der Streit da. Du kannst ihnen vorschlagen den Anteil von deiner Mutter und dir zu übernehmen, ihn also an sie zu verkaufen. Den lokalen und aktuellen Wert kann ein Gutachter feststellen. Mit dem Austritt aus dem Grundbuch verlierst du nicht nur deine Pflichten sondern auch deine Rechte.

Nein, die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam veräußern, da ihr das Grundstück gemeinschaftlich gehört.

verkaufen

Auf jeden Fall ist ein Verkauf notwendig. Das Haus wird sonst zum ewigen Streitpunkt.

Soll es doch dein großer Bruder von euch kaufen und dann vermieten. Wieso verkauft man jetzt kein Haus? Ist es zuwenig Wert oder was? Erhofft er sich in ein paar Jahren einen höheren Preis? Da müssen schon Begründungen her und nicht nur dieser Satz.

Byby63 
Fragesteller
 21.04.2014, 16:55

Sagen wir, meine Mutter würde jetzt nur 100.000 Euro kriegen und später vielleicht 120.000 Euro. Aber meiner Mutter ist das doch egal. Sie wird 74 Jahre. Wer weiß, wieviel Zeit sie noch hat. Dann reichen ihr auch die 100.000 Euro. Das ist meine Meinung. Ich werde meinem Bruder den Vorschlag machen, daß er es kauft.

Wenn ihr euch nicht einigen könnt und die Meinungen weiter so auseinanderlaufen, dann könnte ein Mitglied der Erbengemeinschaft auch eine sogenannte Erbauseinabdersetzung" beantragen. Googel mal danach.

Das Nachlassgericht kann da vermittelnd tätig werden oder aber ein Erbe kann auch klagen. Danach sind die familiären Kontakte erst Recht "verdorben". Ihr solltet euch doch einigen. Manchmal hilft es auch einen professionellen Vermittler / Mediator einzuschalten, wenn die Emotionen zu hoch schlagen.

Du solltest nicht voreilig auf deinen Anteil verzichten, es ist immerhin auch dein Erbe.

Zwang zum Verkauf kann nicht ausgeübt werden. Ihr könnt es schätzen und euren Anteil auszahlen lassen. Dann kannst du dein Haus abzahlen und deine Mutter reisen. Immobilien sind im Moment heiss begehrt, die Immobilienpreise sind im letzten Jahr um 6 % gestiegen. Vermieten ist eine Sache für sich. Es gibt problemlose Mieter und andere. Als Hauseigentümerin kann ich Bücher darüber schreiben. Z. Zt. habe ich lediglich 1 Familie, die mir Probleme bereitet. Alle anderen Mieter sind umgänglich, Probleme werden gemeinsam gelöst, alles ok. Die Sorgenfamilie ist Hartz IV Empfänger, hält sich nicht an vertragliche Vereinbarungen und benötigt immer Mahnschreiben. Habe denen die Garage kostenlos überlassen, dafür sollten sie den Garagenhof sauber halten. Wird leider nicht gemacht. Weitere Arbeiten bei einem Mietshaus ist die Umlageabrechnung und natürlich hat man ständig mit Handwerkern zu tun. Das sollte man bei Vermietung alles bedenken. Wenn ihr es leichter haben wollt, lasst euch auszahlen und macht mit dem Geld, was ihr machen möchtet.