Muss vor Hausverkauf das Grundbuch berichtigt werden?
Ich habe von meiner Mutter dem Miteigentumsanteil 25%an einen Haus geerbt.Das Haus gehort einer Erbengemeinschaft die ausweiteren 9 Mitgliedern besteht von denen ich nicht mal alle kenne da das haus schon mehrmals vererbt wurde. Ich habe mich nach dem Tode meiner Mutter ins Grundbuch eintragen lassen Ausser mir stehen im Grundbuch nur die drei Altnlbesitzer zwei Tanten und ein Onkel von mir drin die aber schon seit mehr als 6Jahren Tot sind .Das Haus ist sehr alt Wert ca 30000,00€ Ich strebe jetzt einem Verkauf. Muss fur diesen Verkauf ersteinmal das Grundbuch berichtigt werden oder ginge dies auch so?
7 Antworten
Hallo,
für jeden verstorbenen Eigentümer muss ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden und diese dem Grundbuchamt zwecks Berichtigung eingereicht werden. Danach müssen sich die Erben auseinandersetzen, wer welchen Anteil hat. Dann kann das Objekt verkauft werden, wenn alle einverstanden sind. Oder du verkaufst nur deinen Anteil an einen weiteren Miteigentümer.
Das Grundstück kann auch so verkauft werden, denn es würde sich bei der Eintragung der Erben nur um eine Grundbuchberichtigung handeln. Miteigentümer sind die weiteren Erben bereits durch Erbfall geworden. Da ich davon ausgehe, dass das Grundstück als Ganzes verkauft werden soll, wären aber natürlich die entsprechenden Erbnachweise Notar und Grundbuchamt vorzulegen. Sofern der Erwerber den Kaufpreis finanziert und eine Grundschuld benötigt, ist die vorherige Eintragung der Erben jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen erforderlich.
am kostengünstigsten ist es wenn du erst mal
1) herausfindest wer die Mitglieder der Erbengemeinschaft sind
2) dich mit den Miteigentümern einigst was mit dem Haus passieren soll
3) wenn alle verkaufen wollen und ihr einen Käufer habt ---> dann den Notar beauftragen (das kostet dann was, aber es kann in einem "Zug" gehen)
Wie Schelm1 schon richtig bemerkte, wird das Grundbuch im Zusammenhang mit der Eintragung des Verkaufs berichtigt. Allerdings - wie auch schon angesprochen wurde - müssen alle derzeitigen Eigentümer, ob sie im Grundbuch stehen oder nicht, den Kaufvertrag ratifizieren. Wenn einer aus der Reihe tanzt, bleibt nur der Weg über eine Teilungsversteigerung.
Das Grundbuch wird bei einem Verkauf, dem alle Erben zustimmen müssen, im Zuge der Durchführung des Kaufvertrages berichtigt.
Im geschilderen Falle kann der Verkauf sich ganz schön hinziehen bzw. nie stattfinden!
Selbst die Auseinandesetzung des Erbes im Wege der Zwangsversteigerung setzt voraus, dass die Erben und deren Anschriften bekannt sind, damit zunächst einmal von amtswegen eine Zustellung erfolgen kann.