Grunderwerbsteuer bei Kauf von Erbengemeinschaft

4 Antworten

Muß jeder bezahlen! Laut dem Link hier gilt folgendes:

http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/themen/grunderwerb.html

Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

Steuerschuldner sind regelmäßig der Erwerber und der Veräußerer.

In den meisten Verträgen wird vereinbart, dass der Erwerber die Grunderwerbsteuer zu zahlen hat. Das Finanzamt wird in diesen Fällen den Steuerbescheid zuerst an den Erwerber richten. Zahlt der Erwerber die Steuer aber nicht, kann das Finanzamt die Steuer auch vom Veräußerer fordern..

ich dachte bei direktem Verwandtschaftsgrad wäre dies nicht nötig , bin mir aber nicht sicher . Zitat : Gemäß § 1589 Satz 1 BGB sind Personen, deren eine von der anderen abstammt, in gerader Linie verwandt. Gemäß § 1589 Satz 2 BGB sind Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen – z. B. Geschwister, Tante, Onkel –, in der Seitenlinie verwandt.

Zitat 2 : Nicht alle Vorgänge unterliegen der Steuerpflicht. Die wichtigsten Ausnahmen von der Besteuerung sind: § 3 Nr. 3 GrEStG: Der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartner gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat, oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartner ein zum Nachlass gehöriges Grundstück übertragen wird.Den Miterben stehen außerdem ihre Ehegatten und – nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster[1] – die Kinder der Miterben gleich.

Ja.

Wie immer beim Kauf von Dritten.

obwohl meine mutter auch zu den Besitzern gehört ?

@Summenparameter

Ja. Kauf ist Kauf, egal von wem.

Bei einer Schenkung oder im Erbfall sähe das anders aus.

Also, der Ewerb durch Verwandte in gerader Linie (z. B. von den Eltern oder Großeltern etc.) ist grunderwerbsteuerfrei, begünstigt ist auch der Erwerb durch die Ehegatten der Kinder bzw. Enkel. (§ 3 Nr. 6 GrEStG)

Wenn die Erbengemeinschaft das Haus direkt an euch verkauft und ihr selbst Miterben seid, ist das ebenfalls grunderwerbsteuerfrei. Es handelt sich dann nämlich um den Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch Miterben und der ist gem § 3 Nr. 3 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.

Auch wenn die Erbengemeinschaft direkt an euch verkauft ohne sich vorher zu teilen und diese Erbengemeinschaft nur aus Mutter und Großeltern besteht, findet § 3 Nr. 6 GrEStG Anwendung und Grunderwerbsteuer fällt nicht an.

Aber hier geht's ja nicht ums Teilen, sondern um den Erwerb/Kauf des Hauses!? Gruß siola