darf Erbengemeinschaft ein vererbtes Haus vermieten, wenn man das als Teil der Erbgemeinschaft gar nicht will?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, sofern du ihm keine Vollmacht erteilt hast, könnt ihr nur einvernehmlich handeln. ( und nein hier gibt es kein Mehrheitsentscheidungen, sondern nur einstimmig)

Biete ihm deinen Erbanteil zum Kauf an

fordere die Miete entsprechen deines Erbanteil.

Im Gegenzug musst du dich natürlich auch an den Kosten beteiligen. ( Steuern, Versicherung, Versorgungsgrundgebühren, Instandhaltung und Reparatur).

Voraussetzung Erbschein oder notarielles Testament liegt vor.

Werdet ihr über den Preis nicht einig, bleibt nur die Teilungsversteigerung.

nein, keine Vollmacht erteilt, Erbengemeinschaft, 50/50, Bruder bewohnt seit 15 Jahren das Haus mietfrei, Elternteil verstorben vo 6 Monaten

@wwwxxxyyyzzz

Die letzten 15 Jahre war dann Wille und Entscheidung der Eltern.

Sofern hier testamentarisch nichts für den Bruder bestimmt wurde (z.B. lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht oder Nießbrauchrecht) könnt ihr jetzt nur gemeinsam handeln.

Will einer verkaufen muss jeder verkaufen oder auszahlen. Da Dir die Häfte gehört hättest Du Mietvertrag und Meldeunterlagen mitunterschreiben müssen. Jedenfalls gehört Dir die Hälfte der Miete.

Den Mieter wirst du das erklären und an die Luft setzen. Er soll sich an deinem Bruder Schadlos halten
Danach wirst du eine Teilungsversteigerung einleiten müssen. Dann wird das Haus versteigert.

Leg los

Ermittle den Preis und verlange eine Ablösung. Ein halbes Haus ist Sicherheit genug um einen Kredit zu bekommen.
DROHE MIT DER vERSTEIGERUNG

Nein, darf er nicht. Er muß Dich auszahlen und zudem die anteilige Miete rückwirkend bis zum Tod des letzten Elternteils zahlen. Nimm Dir lieber einen Anwalt für Erbrecht.

Nein, bei einer Erbengemeinschaft entscheiden alle Parteien, nicht nur einer. Und dann muß das Ergebnis einstimmig sein.

Nimm dir einen Anwalt.