Kamera über Kasse erlaubt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter heimlich überwachen, handeln gesetzwidrig: Die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers stellt einen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht (Ist rechtlich verankert) des Arbeitnehmers dar. Allerdings werden Ausnahmen durchaus gebilligt. Dazu muss aber die Belegschaft vor Einsatz der Videoüberwachung darüber informiert werden und falls ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser auch zugestimmt haben.

boxerboyfeb 
Fragesteller
 19.08.2014, 16:07

Genau eben, bis heute wusste ich nichts davon ... das hat mir eine Arbeitskollegin gesagt und sie hat es wiederum von einer Kundin

Zitat: "Ich habe heute erfahren, das in unserem Geschäft Kameras über der Kasse in einer Nacht und Nebelaktion angebracht worden sind." Wie hast du es erfahren? Hat euch der Chef oder jemand in seinem Auftrag bescheid gesagt? Oder zufällig selbst gesehen und es wurde durch den Chef nicht publik gemacht? Wenn es vom Chef nicht publik gemacht worden ist, dann ist die Aktion nicht korrekt, ansonsten schon.

Wenn ja, das ist diese Handlung völlig legitim.

Gerade in Geschäften (bin Programmierer von Kassensystemen und sichere Kommunikation übers Internet) wird zur Zeit geklaut wie wer weiß was (eher selten das Mitarbeiter ein Griff in der Kasse machen).

Häufiger ist es so, das ein "angeblicher" Kunde die Kassierer ablenkt oder von der Kassierertheke weglocken, danach kommt schnell ein zweiter herein und nimmt Geld mit. Diese Masche habe ich schon von einigen Läden gehört.

Nehme (und deine Mitarbeiter) dieses Verhalten erstmal nicht persönlich.

Je nachdem wie groß (eher klein) das Geschäft ist, kann es auch zu deiner Sicherheit dienen, wenn die Kameraüberwachung Publik gemacht wird.

Allerdings kann (gerade bei Nächtlichen einbrüchen) mehr schaden entstehen. Bei einem Kunden wurde eingebrochen, wo 2 alte Kameras hangen die nicht mehr aufzeichnen. Die Diebe haben ganze 1000€ gefunden und suchten danach, den Computer der angeblich aufzeichnet. 2 stunden Später waren neben den 1000€ auch 4 Kassensysteme sowie 6 Computer zerstört mit entfernten Festplatten.

:)

Grüße

boxerboyfeb 
Fragesteller
 19.08.2014, 16:19

Das hat mir eine Arbeitskollegin gesagt und sie hat es wiederum von einer Kundin. Diese Kundin ist in dieser nacht an unserem Laden vorbeigelaufen und das gesehen, Unser Chef hat es uns nicht mitgeteilt.

digyGE  19.08.2014, 16:50
@boxerboyfeb

Je nach größe des Betriebes habt ihr ein Betriebsrat, meldet es das Ihr euch in euer Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt. Ggf hat dein Chef Bedenken gegenüber der Loyalität einiger Mitarbeiter und hat dies durch den Betriebsrat bewilligt lassen.

Wenn ihr sowas nicht habt (kleinerer Laden) dann solltet Ihr euch (Arbeitnehmer) zusammensetzten und beratschlagen was IHR ZUSAMMEN unternimmt.

Geht nur einer oder 2 auf die Barikaden, kann es böse werden und Kündigungen bzw. bei Kündigungen von euch aus Gerichtliche Termine folgen.

Wenn Ihr alle auf die Barikaden geht, dann sieht es Allgemein leichter aus, diese Kameras weg zu bekommen oder vernünftige Gründe zu erhalten (z.B. Diebstahlprävention). Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Kamera so gerichtet ist, dass ein Hereingreifender Kunde erkannt werden kann. Sind nur die Hände des Kassierers samt kassenlade zu sehen, bzw. die Haarpracht des stehlenden Kunden, dann ist die Kamera wirklich zur Kontrolle der Mitarbeiter gedacht.

Ein legitimer Grund hierfür wäre, wenn in der Kasse häufig Geld fehlt. oder Umsatzeinbußen vorhanden sind. Ein Kunde, von mir, hat dies mal anwenden müssen.

Beispiel: *Floristik Geschäft mit 5 Mitarbeiterinnen. Wenn er Sonntags im Laden war, war der Ertrag Sonntags immer 50 bis 60% mehr als wenn er nicht im Sonntags im Laden war. Bis herausgekommen war, dass eine Mitarbeiterin Sonntags häufig Bons nicht druckt oder sofort wieder storniert hat.

Sie wurde sofort gekündigt. Sie ist vor Gericht gegangen, allerdings hatte er Recht erhalten. *

Also sprecht das mal mit der gesamten Belegschaft ab, wie ihr handeln wollt. Oft haben die Arbeitgeber ein längeren Atem, auch wenn jemand vor Gericht gehen sollte und aufgrund eines Beschlusses recht bekommen sollte bzw. wieder eingestellt werden muss. da leidet das Betriebsklima noch mehr drunter...

Eine Kameraüberwachung ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn es - wie möglicherweise hier - um die Wahrung konkreter Sicherheitsbedürfnisse geht (wie z.B. bei der Videoüberwachung des Schalterraums einer Bank) **oder um die Aufklärung von Straftaten bei konkret begründetem Tatverdacht.

In allen Fällen aber muss die Videoüberwachung dann allgemein bekannt gemacht werden - was in diesem Fall hier ja wohl nicht geschehen ist -, nicht nur gegenüber den Arbeitnehmern, sondern "allgemein" bedeutet auch gegenüber den Kunden und Besuchern.

Außerdem muss die Kameraüberwachung "offen" durchgeführt werden, das heißt: die Anlage muss erkennbar, sichtbar sein.

Die Erlaubnis zur Videoüberwachung bei Beschäftigten richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG § 32 zur "Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses"; wenn es alleine um die Überwachung der Kassierer geht, dann ist das ohne konkreten Anlass (siehe oben) vom Gesetz nicht gedeckt.

Der Arbeitgeber verstößt mit seinem Vorgehen also in mehrfacher Hinsicht gegen gesetzliche/datenschutzrechtliche Bestimmungen - von der zwingenden Mitbestimmung eines Betriebsrates (sollte es ihn geben) ganz zu schweigen ...

Im Internet findest Du zahlreiche Seiten zu diesem Thema, z.B. die Seite des "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit": http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitnehmerdatenschutz/Artikel/Video%C3%BCberwachung.html?nn=409756

Das Landesarbeitsgerichts Hessen (Urteil vom 25.10.2010 - Az. 7 Sa 1856/09) hat in einem Urteil zur Überwachung von Arbeitnehmern in den Entscheidungsgründen festgehalten:

Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit den schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers ist eine Güterabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erforderlich. Das zulässige Maß einer Beschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bestimmt sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dabei muss die vom Arbeitgeber getroffene Maßnahme – hier das Anbringen von Videoüberwachungskameras – geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Gesetzlich erlaubt ist eine Videoüberwachung nicht.

( schweizer.eu/guterrat/urteile.html?id=15044 )

Frag mal beim Betriebsrat nach, obs da eine Genehmigung gibt.

Ansonsten in einer Nacht-und Nebel-Aktion die Kameras unwirksam machen ;-)

Hi,

ja, das ist erlaubt!

Simiyo  19.08.2014, 16:05

Nein Darf man nicht! Ohne einwilligung ich darf dich ja auch nicht einfachso filmen auf der straße geschweige den heimlich!

Georg63  19.08.2014, 16:15
@Simiyo

Auf der Straße darfst du .... aber das ist hier nicht Thema.

Familiengerd  19.08.2014, 16:54
@Georg63
Auf der Straße darfst du

Auch das ist falsch!

Familiengerd  19.08.2014, 17:01

Und warum?!?!

Auf DIE Begründung bin ich aber einmal gespannt!!