Muss ich Fototapete bei Auzug entfernen und neu tapezieren?

4 Antworten

Dübellöcher gehören zum normalen Gebrauch der Mietsache. Dafür darf der Vermieter keine Kaution einbehalten.

Bei der Fototapete gilt das gleiche wie bei kunterbunten Wänden. Der Vermieter muss das nicht akzeptieren und hat Anspruch auf neutrale Farben. Da sich die Fototapete kaum überstreichen lässt, zumal sie ja auch entfernt wurde, wirst du ums neu tapezieren nicht herumkommen. Dabei ist es unerheblich, dass im Mietvertrag eine besenreine Übergabe vereinbart wurde. Es handelt sich dabei nicht um eine Endrenovierung, sondern um eine Schadensersatzleistung.

Fototapete: Neu tapezieren wohl unumgänglich

Dübellöcher dürften normale Nutzung sein

Generell musst du es nicht machen wenns nicht in dem Vertrag steht, aber Man sollte die Wohnung schon so übergeben wie man sie bezogen hat. Also die Wände neutral streichen oder tapezieren und Löcher in den Wänden füllen.

Bohrlöcher kannst du ganz einfach mit weißer Zahnpasta füllen, solang die Fliesen nicht glänzen. Falls sie glänzen einfach ein bisschen Klarlack drüber.

Was denkst du wer für deine extras bezahlen soll?? der VM oder der NM??