Überwachung am Arbeitsplatz mit Tonaufnahme erlaubt?

8 Antworten

Das verstößt definitiv gegen das Datenschutzgesetz! Würde ich mir nicht gefallen lassen und notfalls einen Anwalt einschalten.

Eine allgemeine Überwachung ist nur nach Information und Zustimmung der Belegschaft (bzw. falls vorhanden des Betriebsrats) möglich.

Selbst mit Einwilligung gibt es dann strenge Vorschriften z.B. wie lange gespeichert werden darf, wie die Bilder ausgewertet werden, was überhaupt aufgezeichnet werden darf.

Im Falle von Diebstahl kann eine verdeckte Ermittlung erfolgen - d.h. es kann ohne Ankündigung gefilmt werden. Allerdings muss das entsprechend mit der Polizei / ggf. Staatsanwaltschaft abgesprochen werden. Auch für solche Fälle gibt es zahlreiche Vorschriften, wann Bilder gemacht werden dürfen und wann nicht. Grob gesagt gilt hier die Verhältnismäßigkeit. Bereits vor der Überwachung muss der Personenkreis möglichst eingegrenzt werden und es muss klar sein, welche Erkenntnisse man sich von der Überwachung erhofft.

Der Frage nach zu urteilen sind die Voraussetzungen für beide Fälle nicht gegeben. Die Überwachung ist damit wahrscheinlich nicht gesetzeskonform.

Hallo zusammen,

Von 2010 auf 2013 hat sich in Bezug auf das Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz so einiges geändert und noch weiteres ist in Planung. Die Koalition plant verdeckte Überwachung komplett zu verbieten. Im Gegenzug dazu soll aber eine öffentliche Überwachung ausgeweitet werden dürfen. Mehr Informationen dazu findest du in unserem Rechtstipp unter

anwalt.de/rechtstipps/koalition-plant-ausweitung-der-videoueberwachung-am-arbeitsplatz_036813.html?type=yes

Viele Grüße,

Das Team von anwalt.de

Videoüberwahung in einer Werbeargentur ist kaum Verhältnismäßig! Maximal in einem Lagerraum oder auf dem Parkplatz sind Überwachungskameras vorstellbar. Auch darf sich der Chef die gewonnenen Bilder nicht einfach so anschauen - Vieraugenprinzip! Da muß ein Datenschutzbeauftragter eingeschaltet werden.

Toneaufnahmen sind gennerell streng verboten - das verstöß gegen das Grundgesetz und kann sehr heftige und teure Strafen nach sich ziehen.

Aber sicher sind die Überwachungskameras schon wieder demontiert worden, oder?

Die Überwachung ist rechtswidrig. Selbst wenn es "nur" eine Bild-Überwachung wäre.

Es ist per Gesetz keine Überwachung der Mitarbeiter gestattet, auch nicht im Verdachtsfall. Der Grund ist, dass der Überwachende (also der Arbeitgeber) somit eine Verhaltenskontrolle am Arbeitsplatz durchführen kann, und die ist verboten!

Da es sich hier um die Erhebung personenbezogener Daten handelt, beachten Sie dazu bitte auch §13 BDSG.

Flur und Küche sind doch nicht der Arbeitsplatz.

Es findet doch außerdem keine permanente Überwachung statt.

Ich würde mir da lieber juristischen Rat bei einem Anwalt, einer Gewerkschaft o.ä. holen.

@Auskunft

Flur und Küche zählen sehr wohl zum Arbeitsplatz, wenn die regelmäßige Nutzung während der Arbeitszeit gestattet ist.

Die Kameras und alles andere darf rein gesetzlich besehen nicht aufgestellt werden. Diese Überwachung der Angestellten ist nur in besonderen Einrichtungen erlaubt, aber sicher nicht in einer Werbeagentur. Es ist traurig wenn bei euch geklaut wird, aber auf diese Art und Weise wird der Arbeitgeber nichts erreichen, ausser dass er Ärger mit dem Gesetz bekommt. Es gibt andere wirksame Methoden Langfinger dran zu bekommen.