Käuferin ist nicht zufrieden, muss ich Ware zurück nehmen?

1 Antwort

Das zurückbekommen ist nach §434 ein nachrangiges Recht. Zuerst darf sie wählen zwischen Lieferung eines unbeschädigten Artikels oder der Reperatur. Erst dann kommen nachrangige Rechte wie Geld zurück, Preisminderung, usw.. Da aber der Schaden nachweislich bei der Übergabe nicht vorgelegen hat, hat sie auf keines dieser Rechte einen Anspruch