Auto angemeldet verkauft. Käufer meldet es nicht ab. Was tun?

13 Antworten

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Die Adresse bekommst du bei berechtigtem Interesse gegen eine Gebühr beim Einwohnermeldeamt.

Hat geklappt. Konnte darüber die Adresse beziehen und es meiner Versicherung übergeben. Danke für den Tipp

@Koppi1993

Sehr gerne, alles Gute

Tja, da zahlst du im Moment Lehrgeld. Grundsätzlich sollte man sich bei solchen Geschäften immer den Ausweis zeigen lassen, die vollständige Adresse in den Kaufvertrag reinschreiben und ganz schlaue machen von dem Ausweis auch schnell mal ein Foto mit dem Handy von beiden Seiten für alle Fälle. Außerdem gehört die Abmachung in den Kaufvertrag, dass das Fahrzeug unverzüglich umzumelden ist und wann genau die Übergabe erfolgte.

Ich wüsste jetzt auch nichts anderes, als das Auto zu suchen und die Nummernschilder abzumontieren.

hatte ich auch mal: Die Polizei erklärte sich nicht zuständig, der Vertrag ist eine zivilrechtliche Sache. Die Zulassungsstelle sagt, ohne Papiere und Kennzeichen keine Abmeldung möglich. Der Zoll (der die KfZ Steuer kassiert), hat mir dann den Tipp gegeben, wie man die Forderung loswird:

man informiert die Versicherung ! Den Vertrag hat man ja ab- bzw umgemeldet, d.h. das alte Fahrzeug fährt jetzt ohne Versicherung bzw. die Versicherung würde im Zweifel haften, weil sie ja bei Vertragsbeginn die Deckungszusage gegenüber den Behörden gemacht hat.

Also: Versicherung anschreiben und hinweisen dass der Wagen nicht umgemeldet ist: die informiert dann die Behörde über das unversicherte Fahrzeug, die leitet die Zwangsabmeldung ein, notfalls bekommt der Besuch und die montieren die Kennzeichen ab. (ob du das selber machen darfst, darüber streiten sich die Experten, ist aber wohl kaum jemand deswegen angezeigt worden vom Käufer, der die Kennzeichen ja gekauft hat, aber missbräuchlich verwendet)

jedenfalls endet die KfZ Steuerpflicht mit dem Erlass der Zwangsabmeldung, auch wenn der Wagen nicht mehr aufzufinden ist. Und der Käufer bekommt auch noch eine Rechung von der Versicherung.

Das geht ja leider nicht weil die Adresse unvollständig ist

Den Vertrag hat man ja ab- bzw umgemeldet, d.h. das alte Fahrzeug fährt jetzt ohne Versicherung

Nein. Die Versicherung ist auf den Erwerber übergegangen.

@furbo

wie soll das gehen, ohne dass die Ummeldung erfolgt ist ?

Ein Versicherungsvertrag lautet auf die Person, wir nach Alter, Schadenfreiheit und sonstigen Merkmalen berechnet, kann nur unter bestimmten Bedingungen übernommen werden, wenn der neue Versicherungsnehmer den Wagen schon vorher gefahren ist und der bisherige Versicherungsnehmer das unterschreibt und auf seinen Vertrag (mit Schadenfreiheitsrabatt) verzichtet.

@juergen63225

Das geht, weil es das Gesetz so vorsieht. Wenn eine versicherte Sache verkauft wird, geht mit dem Eigentumsübergang die Versicherung auf den Erwerber über. Der alte Eigentümer ist mit der Übergabe des Autos raus aus der Sache, selbst wenn er wollte, er könnte die Versicherung nicht kündigen. Allerdings muss der alte Eigentümer den Wechsel der Versicherung anzeigen, auch damit er nicht weiter die Prämien zahlen muss. In den o.a. Fall war nur der Verkäufer so dumm, noch nicht mal die erforderlichen Daten des Käufers festzuhalten.

Schau mal in den § 95 VVG, da wird das geregelt.

Du musst den Autokäufer finden, oder noch besser die Polizei einschalten.

Und was soll die Polizei machen?

Das Nummernschild ist mit dem Auto verkauft worden und war somit Kaufgegenstand. Selbst die Polizei darf das Nummernschild nicht entfernen!

... das ist mir zu wirr.

Was sagt denn dein Berater/Makler dazu, für den sind doch solche Fragen auch Alltag.

Ich gehe davon aus, dass du die Vereinbarungen eingehalten hast die da lauten: Ein Verkauf hat der VN asap seiner Versicherung und der Zulassungsstelle mitzuteilen.

Mit dem Kauf geht ja der Vertrag auf den Käufer über, nur der Zoll hält sich da raus.