Käufer meldet Auto nicht ab. Was kann ich tun?

7 Antworten

Wir haben den Fehler auch mal gemacht.... nochmal passiert uns das nicht, dass wir ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen. Sorry, dass ist zwar keine Hilfe... aber das war eindeutig euer Fehler... bei uns war das Schlimme, dass wir dann noch über 100 Euro Steuern/Versicherung zahlen durften weil es ja noch auf uns angemeldet war... es wurde dann stillgelgt, weil der TÜV abgelaufen war.

WIr hatten uns zwar kurz den Personalausweis zeigen lassen, aber die Adresse und Telefonnummer, die er uns in den Kaufvertrag eingetragen hat... waren schlichtweg falsch!

tanja94 
Fragesteller
 13.03.2014, 10:55

Ja aus Fehlern lernt man zum Glück. Bei uns ist dass selbe wir mussten vor kurzem Auch Steuer zahlen. Zum Glück gibt uns die Versicherung etwas Zeit um die zu zahlen.

Bei Verkauf eines PKW, der noch angemeldet ist, könnt ihr doch die Versicherung kündigen, dann wird das automatisch geregelt. Auch die Zulassungsstelle kann etwas machen. Meiner Meinung nach wollen die sich alle nur rausreden, lasst euch nicht abwimmeln mit den Ausreden, es könnte niemand etwas machen. Habe das auch schon gemacht. Einfach Versicherung kündigen, gut ist. Dann müssen sie handeln. Stell dir mal vor, der baut noch einen Unfall, dann bleibt alles an euch hängen.

tanja94 
Fragesteller
 13.03.2014, 10:42

Also die Versicherung meinte dass die überhaupt nichts machen können. Wir können auch nicht kündigen, da sie meinten dass ginge nur zum Jahresende

YK1972  13.03.2014, 10:44
@tanja94

Lasst euch doch nicht so einen Unsinn erzählen, wenn man einen Wagen verkauft muss man doch nicht bis zum Jahresende warten und weiterhin Versicherung zahlen. Mit dem Kaufvertrag schriftliche fristlose Kündigung einreichen, gut ist.

tanja94 
Fragesteller
 13.03.2014, 10:52

Ja die meinten dass so, solange dass Auto angemeldet ist, können wir nicht einfach so kündigen. Auch nicht mit Vertrag sondern erst wenn sie die Bestätigung von der Zulassungsstelle haben.

Hi,

das mit der Zulassungsstelle wundert mich sehr. Laut Fahrzeugszulassungsverordnung (§13 Abs. 4) bist Du sogar verpflichtet (es sei denn der neue Eigentümer macht es selbst) den Wechsel anzuzeigen. Dazu brauchst Du den Kaufvertrag und die schriftliche Bestätigung vom Käufer (steht meist im Standartkaufvertrag mit drin), dass er die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erhalten hat. Dann trägt die Zulassungsstelle den Halterwechsel ein und meldet Dich beim Finanzamt (seit kurzem Hauptzollamt) wegen der Kfz-Steuer ab.

Siehe hier: http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#13

tanja94 
Fragesteller
 13.03.2014, 10:47

Ja genau dass steht alles drin. Das heißt praktisch die Zulassungssstelle MUSS dass Auto ummelden?

YK1972  13.03.2014, 10:49
@tanja94

Genau so ist es. Die sind dann verpflichtet, den Wagen erstmal still zu legen, bzw. den neuen Eigentümer anzuschreiben und notfalls die Schilder zu entstempeln.

tanja94 
Fragesteller
 13.03.2014, 10:50

Also haben die uns praktisch in dieser Hinsicht angelogen. Werde aufjedenfall heute gleich nochmal reinfahren

derklabauter  13.03.2014, 11:00
@tanja94

Naja, angelogen... Kann auch ein Fall von Ahnungslosigkeit sein. Ich würde trotzdem diesmal auf einen anderen Sachbearbeiter bestehen und vielleicht einen Ausdruck des Paragraphen zur Sicherheit mitnehmen ;-)

Du kannst Zu ihm fahren und mit ihm reden und dann die Kennzeichen abmachen. P:S: Man verkauft ein Kfz immer abgemeldet, der Käufer soll ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung mitbringen.

tanja94 
Fragesteller
 13.03.2014, 10:39

Ja im Nachhinein ist man immer schlauer. Werden wir aufjedenfall nicht mehr machen. Ich glaube auch dass er das Auto schon weiterverkauft hat, da er es ins Internet gestellt hat und wir das Fahrzeug noch nie bei ihm gesehen haben.

YK1972  13.03.2014, 10:41
@tanja94

Dann wird es noch dringender zu handeln.

Eigentlich sollte die Versicherung zumindest den Versicherungsschutz auf den Käufer übertragen, damit ihr da raus seid. Einzige Vorlage dazu ist der unterschriebene Kaufvertrag.

Ihr habt gesagt, ihr habt es schriftlich festgehalten, dass der Käufer das Auto bis zum 28.02. ummeldet. War das ein Kaufvertrag mit Namen beider Parteien?

tanja94 
Fragesteller
 13.03.2014, 10:45

Ja im Namen beider Parteien. Waren schon bei öfter ihm aber alles bringt nichts.