Käufer behauptet Handy wäre beschädigt angekommen?

4 Antworten

Du hast es doch versichert verschickt, oder? Er soll es einpacken und dir zurückschicken. Wenn es wirklich kaputt ist soll der Paketdienstleister den Schaden bezahlen. Wenn nichts kaputt ist schickst du es wieder an ihn zurück.

Jessii1606 
Fragesteller
 22.03.2017, 18:42

natürlich versichert. Das Problem ist, ich kann mir nicht vorstellen dass technische Probleme über einen Transport passieren können & dies bezahlt wird?

OnkelSchorsch  22.03.2017, 18:47
@Jessii1606

Tja, dann schickt er dir ein Schrottgerät vom Flohmarkt zurück.

Jessii1606 
Fragesteller
 22.03.2017, 19:02

Ich hab ja die IMEI Nummer.

MartiniHenry  22.03.2017, 19:19
@Jessii1606

Ich glaube, dass er gar nichts schicken wird, weil es sich hier nur um eine Masche handelt. Hatte auch schonmal einen ähnlichen Fall. 

Jessii1606 
Fragesteller
 23.03.2017, 09:15
@MartiniHenry

Ich würde mir sowieso erst das Geld schicken, wenn das Handy bei mir ist & es nicht komplett zerstört wurde von ihm. Oder er soll es mir vorbei bringen, er wollte es ja zuerst auch abholen... Aber am Liebsten wäre mir natürlich, wenn ich es nicht zurücknehmen müsste, denn dann habe ich ein Handy in einem Zustand, in dem ich es nicht verkauft habe.

Nur leider kenne ich mich eben wirklich mit der Rechtslage nicht aus..

Manche Verkäufer meinen, dass der Ausschluss eines Rückgabe- oder Gewährleistungsrechts gleichzusetzen ist mit Schrottverkauf und Sperrmüllveräußerung.

Sie irren sich. Weil es hier gar nicht um ein "Rückgaberecht" geht, sondern um eine Mängelrüge. Ein Artikel hat so beschrieben zu werden, wie er wirklich ist. Für nicht angegebene Mängel gilt kein Gewährleistungsausschluss. http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Redest Du von ebay pder ebay-Kleinanzeigen?

Jessii1606 
Fragesteller
 22.03.2017, 18:41

Es geht nicht darum dass ich Müll verkauft habe. Ich habe es hier auch beschrieben wie ich den Artikel beschrieben habe & in diesem Zustand befand er sich als ich ihn verkauft habe auch. Ich habe es über Facebook verkauft.

dresanne  22.03.2017, 18:57
@Jessii1606

Das war allgemein geschrieben, dass dieser Zusatz "keine Rücknahme" bei Mängeln wertlos ist.

Ich würde es so machen: Lass Dir das Handy zur Überprüfung zurücksenden (dazu bist Du berechtigt). Wenn die genannten Mängel nicht existieren, dann  forderst erneute Versandkosten, um es ihm wieder zurück zu senden. Kosten gibt es dann keine zurück.

Gleichgzeitig kannst Du ihm mit Deinem Anwalt drohen wegen falscher Beschuldigung.

Jessii1606 
Fragesteller
 22.03.2017, 19:03

Okay danke :) Diese Anforderung kann ich machen? Er wird ja denken ich würde ihm Handy & Geld nicht wieder geben oder?

dresanne  22.03.2017, 19:06
@Jessii1606

Wenn er Mängel anzeigt, von denen Du nicht überzeugt bist, hast Du das Recht, das zu prüfen. Ich würde ihm höchstens das Geld für den Versand zu Dir erstatten, mehr nicht. Und falle nicht drauf herein, wenn er mit Rechtsanwalt droht. Das macht jeder heutzutage.

Jessii1606 
Fragesteller
 23.03.2017, 09:09
@dresanne

Okay und was mache ich, wenn die von ihm genannten Mängel wirklich vorhanden sind? Es war bei mir kein einziger technischer Mangel vorhanden, so wie ich es angegeben habe.

dresanne  23.03.2017, 09:15
@Jessii1606

Dann gibt es wegen böswilliger Beschädigung erst recht kein Geld zurück.

Jessii1606 
Fragesteller
 23.03.2017, 09:17
@dresanne

Ja du hast geschrieben, was ist, wenn die Mängel NICHT existieren.. & wenn sie existieren? Dann sind sie trotzdem von ihm verursacht worden... Soll ich dann das Handy zurücknehmen obwohl ich es in einem technisch einwandfreien Zustand versendet habe und es in einem technisch schlechten Zustand zurückkommt ?

Jessii1606 
Fragesteller
 23.03.2017, 09:20
@dresanne

Okay, dann wäre es ja eigentlich unnötig das Handy anzufordern oder? Oder meinst du dass er nur so macht, als wäre es beschädigt?

dresanne  23.03.2017, 09:21
@Jessii1606

Ich hatte mein letztes Post noch einmal überarbeitet. Trotzdem, ich würde nichts zurücknehmen und mich auch nicht einschüchtern lassen.

Jessii1606 
Fragesteller
 23.03.2017, 09:32
@dresanne

Okay, also meinst du, selbst wenn er zum Rechtsanwalt gehen würde, wäre ich im Recht/ auf der sicheren Seite?
Also ich habe ja Zeugen, aber das sind eben Freunde (ich weiß nicht wie Aussagen von Freunden im Notfall zählen würden)?

Sorry, dass ich so kritisch bin, nur hatte ich so eine Situation noch nie & weiß überhaupt nicht wie ich damit umgehen soll.

Ich kenne sowas auch. Leuten passt immer etwas nicht bei solchen Transaktionen. Ich kaufe und verkaufe deshalb möglichst nur persönlich. Oder erwähne beim Verkaufschat, dass ich für Schäden die beim Versand passieren nicht aufkomme und bei mir alles perfekt funktioniert.

Jessii1606 
Fragesteller
 22.03.2017, 19:01

Ja und was mache ich jetzt? Kann beim Versand überhaupt ein technisches Problem auftreten?

berry879  27.03.2017, 12:24

ich würde gar nichts machen. Dem Käufer versichern, dass bei dir alles ok war und es ggf. auf eine Anzeige ankommen lassen. Man ist solange unschuldig bis jemand das Gegenteil beweist. Natürlich gilt mein Rat nur, wenn du dir wirklich Nichts vorzuwerfen hast.

Hey,

klingt für mich danach als seist Du auf der sicheren Seite. Vor allem mit dem test sowie den zeugen. Ist ja tatsächlich wichtig.

Viele Grüße :)

Jessii1606 
Fragesteller
 23.03.2017, 13:12

Ja, hört man ja leider öfter in letzter Zeit, dass man immer Zeugen braucht.

Ich hab halt Freunde als Zeugen, meinst du das gibt trotzdem keine Probleme? Könnte ja heißen, dass wir "gemeinsame Sache" machen. Ich bin in solchen Sachen wirklich ein Angsthase :D

Fabilus  27.03.2017, 10:08
@Jessii1606

Kenne ich^^ aber wird nicht so sein denke ich.