Käufer behauptet Handy wäre beschädigt angekommen?
Ihr Lieben, Ich hab ein richtiges Problem. Ich hab ein Übergangshandy verkauft, das ich nicht mehr benötige, habe es selbst gebraucht gekauft gehabt, da es ja nur für den Übergang war. Als ich es benutzt habe war überhaupt nichts eingeschränkt usw.
Ich habe das Handy genau so wie es ist reingesetzt, äußerliche Gebrauchsspuren, technisch einwandfrei.
Hab es verkauft bekommen, der Käufer wollte eigentlich persönlich zur Abholung kommen, wir haben dann aber nie einen Zeitpunkt gefunden, an dem er auch kann und dann wollte er es zugesandt bekommen (hab ich alles als Chatverlauf).
Nun 2 Tage nach dem er es bekommen hat, findet es angeblich seit dem 1. Tag kein Netz & hat noch 2 andere Probleme (technisch).
Bei mir hatte alles funktioniert, habe es extra nochmals ausprobiert als es zurückgesetzt war & habe 3 Zeugen hierfür (benötigt man ja heutzutage).
Nun möchte der Käufer das Handy zurückgeben. Habe dies in der Anzeige aber extra ausgeschlossen & auch die Garantie ausgeschlossen, da ich ja privat und nicht gewerblich handle.
Der Käufer möchte nun zu seinem Anwalt gehen bezüglich dieser Sache.
Kennt sich bei euch Jemand aus? Was mache ich nun? Muss ich irgendwas beweisen?
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könnt.
4 Antworten
Du hast es doch versichert verschickt, oder? Er soll es einpacken und dir zurückschicken. Wenn es wirklich kaputt ist soll der Paketdienstleister den Schaden bezahlen. Wenn nichts kaputt ist schickst du es wieder an ihn zurück.
Tja, dann schickt er dir ein Schrottgerät vom Flohmarkt zurück.
Ich hab ja die IMEI Nummer.
Ich glaube, dass er gar nichts schicken wird, weil es sich hier nur um eine Masche handelt. Hatte auch schonmal einen ähnlichen Fall.
Ich würde mir sowieso erst das Geld schicken, wenn das Handy bei mir ist & es nicht komplett zerstört wurde von ihm. Oder er soll es mir vorbei bringen, er wollte es ja zuerst auch abholen... Aber am Liebsten wäre mir natürlich, wenn ich es nicht zurücknehmen müsste, denn dann habe ich ein Handy in einem Zustand, in dem ich es nicht verkauft habe.
Nur leider kenne ich mich eben wirklich mit der Rechtslage nicht aus..
Manche Verkäufer meinen, dass der Ausschluss eines Rückgabe- oder Gewährleistungsrechts gleichzusetzen ist mit Schrottverkauf und Sperrmüllveräußerung.
Sie irren sich. Weil es hier gar nicht um ein "Rückgaberecht" geht, sondern um eine Mängelrüge. Ein Artikel hat so beschrieben zu werden, wie er wirklich ist. Für nicht angegebene Mängel gilt kein Gewährleistungsausschluss. http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html
Redest Du von ebay pder ebay-Kleinanzeigen?
Es geht nicht darum dass ich Müll verkauft habe. Ich habe es hier auch beschrieben wie ich den Artikel beschrieben habe & in diesem Zustand befand er sich als ich ihn verkauft habe auch. Ich habe es über Facebook verkauft.
Das war allgemein geschrieben, dass dieser Zusatz "keine Rücknahme" bei Mängeln wertlos ist.
Ich würde es so machen: Lass Dir das Handy zur Überprüfung zurücksenden (dazu bist Du berechtigt). Wenn die genannten Mängel nicht existieren, dann forderst erneute Versandkosten, um es ihm wieder zurück zu senden. Kosten gibt es dann keine zurück.
Gleichgzeitig kannst Du ihm mit Deinem Anwalt drohen wegen falscher Beschuldigung.
Okay danke :) Diese Anforderung kann ich machen? Er wird ja denken ich würde ihm Handy & Geld nicht wieder geben oder?
Wenn er Mängel anzeigt, von denen Du nicht überzeugt bist, hast Du das Recht, das zu prüfen. Ich würde ihm höchstens das Geld für den Versand zu Dir erstatten, mehr nicht. Und falle nicht drauf herein, wenn er mit Rechtsanwalt droht. Das macht jeder heutzutage.
Okay und was mache ich, wenn die von ihm genannten Mängel wirklich vorhanden sind? Es war bei mir kein einziger technischer Mangel vorhanden, so wie ich es angegeben habe.
Dann gibt es wegen böswilliger Beschädigung erst recht kein Geld zurück.
Ja du hast geschrieben, was ist, wenn die Mängel NICHT existieren.. & wenn sie existieren? Dann sind sie trotzdem von ihm verursacht worden... Soll ich dann das Handy zurücknehmen obwohl ich es in einem technisch einwandfreien Zustand versendet habe und es in einem technisch schlechten Zustand zurückkommt ?
Okay, dann wäre es ja eigentlich unnötig das Handy anzufordern oder? Oder meinst du dass er nur so macht, als wäre es beschädigt?
Ich hatte mein letztes Post noch einmal überarbeitet. Trotzdem, ich würde nichts zurücknehmen und mich auch nicht einschüchtern lassen.
Okay, also meinst du, selbst wenn er zum Rechtsanwalt gehen würde, wäre ich im Recht/ auf der sicheren Seite?
Also ich habe ja Zeugen, aber das sind eben Freunde (ich weiß nicht wie Aussagen von Freunden im Notfall zählen würden)?
Sorry, dass ich so kritisch bin, nur hatte ich so eine Situation noch nie & weiß überhaupt nicht wie ich damit umgehen soll.
Ich kenne sowas auch. Leuten passt immer etwas nicht bei solchen Transaktionen. Ich kaufe und verkaufe deshalb möglichst nur persönlich. Oder erwähne beim Verkaufschat, dass ich für Schäden die beim Versand passieren nicht aufkomme und bei mir alles perfekt funktioniert.
Ja und was mache ich jetzt? Kann beim Versand überhaupt ein technisches Problem auftreten?
ich würde gar nichts machen. Dem Käufer versichern, dass bei dir alles ok war und es ggf. auf eine Anzeige ankommen lassen. Man ist solange unschuldig bis jemand das Gegenteil beweist. Natürlich gilt mein Rat nur, wenn du dir wirklich Nichts vorzuwerfen hast.
Hey,
klingt für mich danach als seist Du auf der sicheren Seite. Vor allem mit dem test sowie den zeugen. Ist ja tatsächlich wichtig.
Viele Grüße :)
Ja, hört man ja leider öfter in letzter Zeit, dass man immer Zeugen braucht.
Ich hab halt Freunde als Zeugen, meinst du das gibt trotzdem keine Probleme? Könnte ja heißen, dass wir "gemeinsame Sache" machen. Ich bin in solchen Sachen wirklich ein Angsthase :D
Kenne ich^^ aber wird nicht so sein denke ich.
natürlich versichert. Das Problem ist, ich kann mir nicht vorstellen dass technische Probleme über einen Transport passieren können & dies bezahlt wird?