Rückgaberecht beim Privatverkauf bei Ebay Kleinanzeigen?

5 Antworten

so

Ich vermute der Käufer will nur sein Geld zurück haben und das Handy behalten.

Da du es auf ebay Kleinanzeigen verkauft hast kann ich eine Negativbewertung ausschließen.

Ich hatte den selben Fall mit Kleidung der Käufer wollte das Geld zurück aber die Ware nicht zurück schicken. Hier kann dann ebay helfen,

Wie das rechtlich bei Kleinanzeigen ist weiss ich leider nicht.

Auf jeden Fall warte ab bis er das Handy zurückschickt, vermutlich musst du auch seine Versandkosten übernehmen falls es wirklich so stark beschädigt ist. Verkaufe es als defekt das bringt auch noch gut Geld.

Als defekt? Das Telefon funktioniert einwandfrei, ist ein Jahr alt, hat sogar noch Garantie.. Display und Rückseite ist wie neu.. Es geht nur um eine kleine kerbe im Rahmen, mehr nicht.

@BieneMaja8

die muss aber gravierend sein wenn der Käufer mungiert.

Neeee eben nicht deswegen sage ich ja das er maßlos übertreibt. Weiß ich was das für einer ist 🙄

@BieneMaja8

in Zukunft auf Hood verkaufen mehr kann ich dir nicht raten.

@Esbatine

Auch auf hood müssen die Angaben stimmen. Was soll die Auswirkung einer angeblich falschen Beschreibung mit der Verkaufsplattform zu tun haben? Es gelten überall die gleichen Gesetze.

@ronnyarmin

ich gehe davon aus das sie den Mängel beschrieben hat in der Anzeige und mit Fotos dokumentiert. Sowas setze ich voraus.

Im Endeffekt stimmen die Angaben. Ich habe ja rein geschrieben das es gebrauchsspuren aufweist. Was man unter gebrauchsspuren versteht ist ansichtssache. Er hätte ja noch mehrere Fotos verlangen können um auf Nummer sicher zu gehen?! Hätte ich ja auch gemacht..

@BieneMaja8

mit dem Unterschied das du den Schaden am Handy kennst und der Käufer nicht. Was bedeutet eigentlich wasserdicht beim Handy  will er es mit ins Freibad nehmen und untertauchen?

Ja hab ich mich auch schon gefragt ob er damit tauchen will... Es ist lt Hersteller wasserdicht. Hab ich natürlich nie ausprobiert. Ist ein Kratzer gleich ein Schaden? Ich denke nicht. Ich denke ein Schaden hat mir der Funktionalität des Gerätes zutun. Hier handelt es sich ja nur um einen optischen Mangel und keinen Schaden. Auf Gebrauchsspuren wurde hingewiesen. Man muss sich schon im Klaren darüber sein das man kein neues Telefon sondern einen gebrauchten Gebrauchsgegenstand kauft. Also versteh ich nicht wieso man bei einem kleinen optischen Makel gleich son Fass aufmacht. Er fällt ja nun wirklich kaum auf.

Ignoriere ihn einfach ... er hätte es abholen und begutachten sollen ... wenn er auf der sicheren Seite hätte sein wollen, hätte er es bei Ebay kaufen sollen und nicht bei den Kleinanzeigen oder es eben persönlich abholen. Du haftest für nichts.

Vorallem "Er meinte das dadurch das Telefon nicht mehr wasserdicht sei. Das wolle er auch prüfen lassen und mir in Rechnung stellen, sollte ich es nicht zurück nehmen."

Er will also vorsätzlich nen Schaden anrichten und dich dafür zahlen lassen ...der Typ ist nicht mehr ganz frisch in der Birne.

also wenn du in der Beschreibung auf die Mängel hingewiesen hast und evtl. noch Bilder drin waren, die die Mängel zeigen, dann hat er das beim Kauf so akzeptiert.

da du auch richtig in der Anzeige erwähnt hast das es sich um einen privat Verkauf mit Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung handelt bist du save.

du musst ihm nichts ersetzen oder zurücknehmen.

das du es angeboten hast ist ein zuvorkommen deinerseits. und kann dir nur positiv angerechnet werden. richtig, erst die Ware zurück, dann das geld.

aber grundsätzlich kann er dir garnix.

lass dich nicht unter Druck setzen. für mich klingt das wie ein nachverhandeln des Kaufpreises. er hat dir das Geld bezahlt, seine Ware wie beschrieben erhalten und gut ist.

Ein Rückgaberecht gibt es nie. Nur ein Widerufsrecht bei gewerblichen Verkäufern, wobei die dann entscheiden können, ob sie den Artikel zurückerhalten wollen.

Eine Garantie auszuschliessen ist sinnlos, weil das immer eine freiwillige Leistung darstellt. Was man nicht vereinbart hat, kann man auch nicht ausschliessen.

Einzig die Gewährlesitung auszuschliessen ergibt Sinn.

Nun möchte der Käufer die aber gar nicht in Anspruch nehmen, sondern er reklamiert einen Sachmangel. Ob durch die Beschädigung des Rahmens die Wasserdichtigkeit nicht mehr gegeben ist, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

Sollte der Verkäufer Recht haben, reklamiert er zu Recht, weil das Gerät damit nicht mehr dem laut Beschreibung zu erwartenden Zustand entspricht. 'Wenige Gebrauchsspuren' sind optische Mängel; eine Beeinträchtigung der Nutzung (hier: Wasserdichtigkeit) war nicht zu erwarten.

Zählt das was in der Anzeige steht?

Klar. Der Anzeigetext repräsentiert den Kaufvertrag.

Wie werden nebenabreden gewertet?

Kommt drauf an, wann sie getätigt wurden und was sie beinhalten.

Dass du das Telefon zurücknimmst, ist meiner Meinung nach die richtige Entscheidung gewesen. Hier besteht nun Handlungsbedarf seitens der Käufers. Du hast richtig erkannt, dass er dir erst das Telefon zurückschicken muss, dann bekommt er sein Geld (plus 2x Versandkosten) erstattet.

Die Fristsetzung, bis wann er das Telefon abgeschickt haben muss, war in Ordnung. Antwortet es noch und kann dir eine Sendungsnummer schicken?

Er hat schon eine Woche Zeit gehabt das Telefon zurück zu senden. Habe ihm bis diesen Freitag die Frist gesetzt.

Und nein bisher keine Antwort von ihm. Ich möchte nicht das er erst in 2 Wochen ankommt... Das finde ich doch schon sehr dreist

@BieneMaja8

Die Frist, es zurückzusenden, bedeutet, dass er es bis dahin abgeschickt haben musst. Er hat keine Verantwortung dafür, wie lange es dauert, bis es bei dir angekommen ist.

Wenn er es bis Freitag nicht abgeschickt hat kann ich also sagen das ich es nicht mehr zurück nehme und dann fängt er wieder von vorne an zu diskutieren?!

@BieneMaja8

Auf eine Diskussion brauchst du dich nicht einzulassen. Du bist doch in der glücklichen Situation bist, dass du das Geld erhalten hast. Er will was von dir.

Ob er das Handy abgeschickt hat, kannst du nicht wissen, weil du nicht weisst, wann es bei dir ankommen müsste.

Naja wenn er es Freitag abschicken sollte müsste es ja spätestens nächsten Mittwoch hier sein.

@BieneMaja8

Kommt drauf an, wie er es verschickt.

Um dieser Unsicherheit zu entgehen, würde ich ihm eine Frist setzen, bis wann er dir die Sendungsnummer mitgeteilt haben muss.

Ja das habe ich ihm auch mitgeteilt.. Er hat bis Freitag Zeit und möchte die Sendungsnummer mitteilen. Bisher hält keine Reaktion.

@BieneMaja8

Dann kannst du nur abwarten.

Wichtig für dich zu wissen ist nur: Erhälst du das Handy nicht zurück, hat er keinen Anspruch aufs Geld.

Na ok danke für deinen Rat

Konnte er das Handy bei Abholung nicht besichtigen, anschauen, anfassen...

Nein es wurde via DHL verschickt und er hatte per Paypal bezahlt

@BieneMaja8

Es ist blöd wenn man sich nicht an die Regeln hält. Abholung und Barzahlung sollten es bei Kleinanzeigen immer sein.

@stubenkuecken

Sollte es. Nun war das hier nicht so. Das ändert aber nichts am Sachverhalt. Für ebay kleinanzeigen sieht das BGB keine gesonderten Regeln vor.

Ja schön sonst noch was