Haus verkauft, Käufer kein Interesse mehr!?

7 Antworten

Ein unterschriebener Notarvertrag ist ein endgültiges Dokument ohne Rücktrittsmöglichkeit. Erfüllt der Käufer seine Pflichten (zahlen des Kaufpreises) aus dem Notarvertrag nicht, dann kann/wird ihn das teuer zu stehen kommen. Zum einen habt ihr das Recht (ist NV-Standard) den ausstehenden Kaufpreis mit 15 % über Bankbasiszinsatz zu verzinsen und in Rechnung zu stellen (Schadensersatz) und zum anderen, falls ihr den Vertrag rückabwickeln müsstet und das Haus unter Umständen "günstiger" verkaufen müsst, könnt ihr den Käufer für diesen Schaden finanziell haftbar machen. Dem Käufer ist also besser geraten er kauft das Haus wie vertraglich vereinbart und verkauft es dann selbst wieder.

Wenn ihr den Verkauf beim Notar vollzogen habt (Unterschriften!), dann ist er der neue Besitzer. Es sei den im Notar Vertrag sind Klauseln enthalten, die den Rücktritt explizit erlauben. Frage beim Notar nach, nur so hast du Sicherheit.

WAs meinen sie mit Klauseln?

Das einzigste was drauf steht, dass er in binnen 10 Tagen nach Zugang der Mitteilung des Grundbuchamtes über die Eintragung der Auflassungsvormekrung auf ein noch nachzureichendes Treuhandkonto bei der Sparkasse zu überweisen?

@Urfa6363

Das heißt der Verkauf des Hauses ist erst vollzogen, wenn die Überweisung innerhalb dieser Frist erfolgt. Ist das nicht der Fall, so ist der Verkauf des Hauses nicht zustande gekommen.

Alles eine Frage des Geldes. So einfach wie bei C&A ein Kleid zurückgeben ist es jedoch nicht (sonst gäbe es ja auch keine Notoarpflicht).

Also kann der neue Käufer es nicht mehr rückgängig machen, also muss er letzendlich das Geld überweisen und Eigentümer werden.?

Nein, der Käufer kann den Vertag nicht rückgängig machen. Sobald der Notar die Fälligkeitsmitteilung, von der auch Sie eine Nachricht erhalten, an den Käufer rausgibt, muß dieser innerhalb der vom Notar gesetzen Frist von 10 bis 12 Tagen seit dem Datum der Fälligkeitsmitteilung zahlen. Zahlt er nicht, dann kommt er gemäß den im Kaufvertag vorgesehenen Bedingungen in Verzug. Sie können im Falle, dass der Käufer nicht fristgerecht zahlt, vom Notar den Kaufvertag vollstreckbar erklären lassen. Dadurch wird der Kaufvertag ohne Gerichtsurteil zu einem vollstreckbaren Titel mit Urteilscharakter, aufgrund dessen Sie die Zwangsvollstreckung, der sich der Käufer im Kaufvertag Ihnen gegenüber unterworfen hat, in das gesamte Vermögen des Käufers betreiben; dazu zählen neben Pfändung von Rentenanwartschaften, Kontopfändungen, einschließlich der Pfändung in die Auszahlungsansprüche von Darlehen, die der Käufer zur Finanzierung bewilligt erhalten hat.

Verträge müssen erfüllt werden. Ihr habt einen notariellen Vertrag geschlossen, seid verpflichtet, den neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen, die Käufer sind zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Das ist einklagbar. Wird der Kaufpreis verspätet gezahlt, kommen Zinsen dazu, ein weitergehender Schaden, der Euch wegen Problemen mit den gekündigten Miietren entsteht, ist mE auch zu ersetzen. Wie schon jemand anderes sagte: Das ist nicht wie bei Aldi, morgens kaufen, abends alles wiederbringen.......