Juristen hierher! Vertrag widerrufen, trotzdem bezahlen?
Hallo, ich hatte im Oktober eine Versicherung abgeschlossen, die ich dann doch nicht wollte. Ich habe sie wirksam widerrufen und 2 Wochen später eine Bestätigung über die Vertragsaufhebung erhalten. Nun haben sie mir die letzten zwei Monate Geld abgezogen, welches ich zurückgebucht hatte und habe daraufhin eine "Mahnung" erhalten, dass ich das Geld überweisen solle. Ich habe erst vor ein paar Wochen, zusätzlich die Einzugsermächtigung widerrufen und daraufhin erneut eine Bestätigung erhalten. Nun frage ich mich aber: es ist ja kein Vertrag zustande gekommen, somit bin ich ja nicht an meine Willenserklärung gebunden. Es gibt auch keine Anspruchsgrundlage, aber muss ich jetzt das Geld doch bezahlen?
3 Antworten
Wenn du eine Bestätigung über die Aufhebung bekommen hast, und das heißt, da der Widerruf ja rechtzeitig getätigt wurde, daß es so ist, als wäre der Vertrag nie abgeschlossen worden, mußt du auch nichts zahlen.
Große Unternehmen reagieren da etwas zäh, bis die Info an die Abbuchungsstelle usw. kommt, da kann schon sein daß sich das mit den Lastschriften überschneidet.
§ 9 Abs. 1 VVG
Weshalb fragst Du nicht bei der Versicherung direkt nach, was Dir da abgebucht wurde trotz Widerruf bzw. weshalb nun auch nach Deiner Rückbuchung gemahnt wurde, sieh nach, ob es sich um die gleiche Versicherungsnummer handelt, wofür Du zahlen sollst. Meist hat man ja auch nicht nur eine einzelne Versicherung!