Kann ich die Einzugsermächtigung für einen Vertrag im Fitnessstudio widerrufen, wenn der Vertrag nicht auf mich sondern auf eine Freundin läuft?
Hallo zusammen! Ich habe eine Frage zum Vertragsrecht: Anfang des Jahres habe ich einer Bekannten dabei geholfen einen Vertrag im Fitnessstudio abzuschließen, indem ich dem Fitnessstudio eine Einzugsermächtigung für mein Konto gegeben habe. Der Fitnessvertrag ist ein Vertrag zwischen meiner Bekannten und dem Studio, lediglich die monatlichen Beiträge werden von meinem Konto abgebucht, da die Bekannte zu diesem Zeitpunkt noch kein Konto in Deutschland hatte.
Das Problem ist, dass die Bekannte nach einem Monat in ein anderes Fitnessstudio gewechselt ist und mittlerweile in den Libanon zurückgekehrt ist ohne mich darüber zu informieren. Ich kann sie auch nicht erreichen. Jetzt werden seit Monaten die Beiträge von meinem Konto abgebucht und ich kann den ja Vertrag nicht kündigen, da ich nicht Vertragspartner bin.
Kann ich die Einzugsermächtigung widerrufen, ohne irgendwelche Regressforderungen befürchten zu müssen? Bitte um Hilfe,
Danke, Gruß Johannes
6 Antworten
Schriftlich Einschreiben/Rückschein:
Hiermit widerrufe ich mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung von meinem Konto, Vertrag Nr. XXX, Name XXX. Ich bitte um schriftliche Bestätigung.
Zusätzich kannst du mit deiner Bank sprechen und die Lastschriften zurückgehen lassen (geht aber nur innerhalb einer gewissen Frist)
Danke, das nenne ich mal einen Service! ;-)
Ja, du wiederrufst schriftlich per Einschreiben die Einzugsermächtigung.
Den Rest sollte deine "Freundin" selbst klären, da du ja keine Kontovollmacht für sie hast. Hast du denn für die Einzugsermächtigung unterschrieben? klingt alles ein wenig komisch.
Dann wiederrufe Sie. Allerdings könnte ich mir auch gut Vorstellen das das zu Problemen führen kann, da das Fitnessstudio bei einem laufenden Vertrag keine Kontodaten hinterlegt.
Wenn Sie den Vertrag unterschrieben hat, ist sie verantwortlich. Ich würde an deiner Stelle die Abbuchungserlaubnis widerrufen, mache es aber mit Einschreiben und Rückschein
Du hast die Verfügungsgewalt über dein Konto. Du kannst folglich die Einzugsermächtigung zu jeder Zeit widerrufen und ab dann weitere Abbuchungen rückgängig machen lassen.
Wie es mit Abbuchungen in der Vergangenheit ist, weiß ich leider nicht.
Noch ein Hinweis, der mir gerade einfällt:
Mache den Widerruf schriftlich und per Einschreiben, damit du immer einen Nachweis hast. Merkwürdigerweise kommen solche Emails meistens nicht an. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. :-)
Wenn sie unterschrieben hat ist sie verantwortlich.
Danke! Wie meinst du das mit der Kontovollmacht der Freundin? Ihr Konto wurde ja gar nicht berührt. Ich kann nur nicht für Sie den Vertrag kündigen.
Ja, habe die Einzugsermächtigung unterschrieben.