Handyvertrag Widerufen aus Filiale geht nicht?

7 Antworten

nein, wenn du etwas im Geschäft kaufst, hast du auch kein Rückgaberecht. Warum hat er denn unterschrieben?

Er ist alt. Vertrag war oversized. Als ich ihm den Markt im Internet gezeigt habe sah er selber das der Vertrag zu teuer und unnötig für sein Telefonierverhalten war.

Er hat 30/Monat. Bei Aldi bekommt er was er braucht für 12€/Monat.

@cadillac

ja, dafür ist er selbst verantwortlich. Sorry! Er hätte sich erst einmal schlau machen können.

entweder seid ihr zu naiv oder diese schlitzohren im vodafoneshop übertreiben es. ich habe schon einige verträge mit vodafone abgeschlossen, immer in shops und habe jedesmal einen haufen papier u.a. mit dem kleingedruckten mitbekommen.

es gibt immer eine widerrufsfrist, egal ob so ein schnösel mit gelhaar, der nur auf seine provision schielt, das gegenteil behauptet und damit bei alten omas und unkundigen auch durchkommt. bis die dahinterkommen, dass dem nicht so ist, sind die 14 tage vorbei.

es gibt immer eine widerrufsfrist

Aber sicherlich nicht gesetzlich. Wenn Vodafone das natürlich trotzdem anbietet, dann hätte der/die Fragende Glück gehabt.

Leider nicht. Wenn man im Internet nen Handy vertrag abschließt hat man 2 Wochen Wiederufsrecht. Aber da ihr im Laden wart ist es leider nicht möglich. Finde ich persönlich auch etwas unlogisch und blöd aber sind leider die Regeln so :(

Das ist durchaus logisch. Im Internet bekommt man den Vertrag verzögert ausgehändigt, wobei Inhalte vorhanden sein können, die einem während des Bestellvorgangs nicht oder nicht deutlich angezeigt wurden. Im Geschäft bekommt man i.d.R. den Vertrag zur Unterschrift vorgelegt. Wenn man zu faul ist, diesen zu lesen, dann ist man selbst schuld. Im Laden kann man auch unklare Dinge ansprechen und erhält eine prompte Antwort. Im Internet muss man dazu möglicherweise erst auf die 3. Unterseite klicken. Das kann zu Verständnisproblemen führen. Und genau deshalb kann man Internet- und Haustürgeschäfte innerhalb von 14 Tagen widerrufen, Ladenverträge jedoch nicht. Ich finde das vollkommen ok so.

Dein Bild ist cooler als deine Antwort :)

@Kopfx

Das Bild ist Fake, meine Antwort nicht :D

Ach echt labber xD unnötige Antwort unnötige Person :))

wenn du in der filiale einen vertrag unterschrieben hast, dann hat das nichts mit "verbraucherschutz bei telefonvertrÄgen" zu tun..

Das Widerrufs- und Rückgaberecht für Mobilfunkverträge ist im Fernabsatzgesetz geregelt. Wie schon der Name verrät, gilt es für Produkte, die Kunden aus der Ferne - also am Telefon, per Fernseher oder im Internet - bestellen. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald man die Dienstleistung nutzt - etwa mit der SIM-Karte telefoniert. Für Mobilfunkverträge, die im Geschäft abgeschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht. -

Was lehrt uns das ? Erst Denken, dann Unterschreiben. Oder auch, das kleingedruckte lesen.

Das Widerrufsrecht ist nicht im Fernabsatzgesetz geregelt und es gibt auch kein spezielles für Mobilfunkverträge. Besteht ein Widerrufssrecht, erlischt es auch nicht einfach, nur weil man die Dienstleistung nutzt.

Es gibt das Widerrufsrecht unter anderem für Fernabsatzgeschäfte und auch für Verbraucherdarlehen - die Frage im Einzelfall ist dann nur, ob der Vertrag darunter fällt. Dies kann bei Mobilfunkverträgen verbunden mit dem Verkauf eines subventionierten Handys sehr wohl der Fall sein - allerdings ist das bei all den Malen, in denen ich hier die Frager darauf hingewiesen hab, bei ihnen nie angekommen.

Was soll's - prinzipiell geb ich dir nämlich trotzdem recht: Erst mal Lesen und Denken. Wenn das bei Vertragsschluss schon nicht funktioniert, soll es mich auch nicht wundern, dass es hier beim Fragen auch nicht anders ist.

@Droitteur

Kein Handy war dabei

@cadillac

Na, dann kann man wohl wenigstens hoffen, dass der Vertrag nicht so schlimm ist.. Vllt findet ihr jemanden, der ihn euch abnimmt? Ggf gegen einen Minirabatt.

Danke für deine Rückmeldung :)