Fallfrage: Ist der Vertrag wirksam?

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Wenn die Fallfrage ist: "Ist der Vertrag wirksam?" dann prüfst du in deinem Gutachten, ob wirksam ein Vertrag zustande gekommen ist.

Ich schätze mal das daher die Probleme insbesondere im AT des BGB zu finden sein werden (ich würde mal schätzen, dass du im 1. Semester bist). DIe Wirksamkeit eines Vertrags hängt übrigens nicht von Einreden ab! Beispiele für Probleme sind z.B. Mängel bei der Abgabe einer Willenserklärung (also Anfechtung) oder Verstöße gegen §§ 134, 138 BGB.

Du prüfst also ganz normal die Wirksamkeit eines Vertrages. Ich empfehle dafür das Schema in Boecken, BGB AT (2. Auflage), Seite 474 ff.

Ich hoffe, ich habe die Frage richtig verstanden :)

Ich geh mal vom Gutachtenstil aus.

Du hast Voraussetzungen, an denen gemessen wird, ob ein Vertrag wirksam ist. Verstößt nicht gegen die guten Sitten etc.pp.

Das ist zu prüfen. Ein Vertrag ist wirksam, wenn... Abgleich Fallkontstrutkion-Voraussetzungen.

Eventuelle Unklarheiten - Voraussetzungen vs. Fallkonstruktion - gehst du an der entsprechenden Stelle hilfsweise durch.

PS.: War zumindest mal so üblich. Ansprüche entfallen da natürlich, wenn die Fragestellung nicht noch was anderes vorsieht.

Bei deiner Hausarbeit will ich dir jetzt nicht helfen (ich bekomm ja auch keine Hilfe bei meiner, wäre ja auch nicht zulässig), aber ich helfe dir gerne, selbst auf eine Lösung zu kommen und das funktioniert am besten so:

  • Fallbücher (zum Zivilrecht) in der Bibliothek durchlesen. Die Bibliothek sollte ohnehin dein zweites Zuhause werden, wenn du Hausarbeiten schreibst. Ich habe einen Extra-Raum, was praktisch ist, aber du wirst so ein Privileg wahrscheinlich nicht haben ;-)
  • Fälle samt Lösungen von Übungen und Tutorien herunterladen und durchgehen. Du warst/bist hoffentlich schon einmal in einer Übung/Tutorium zum Zivilrecht gewesen? Dort wird in jeder Stunde ein Fall bearbeitet und die Sachverhalten und die Lösungen sind dann häufig noch einige Wochen nach Ende des Semesters online und du kannst sie dir herunterladen. Falls es mehrere Übungen/Tutorien gibt, dann nutze auch alle Quellen dafür
  • Lies dir das Skript deines Professors durch!
  • Durchsuche Online-Datenbanken mit verschiedenen Rechtsprechungen.

"Ist der Vertrag (zwischen E und B) wirksam?"

Kommt drauf an, was drin steht ... ^^


PS: Zivilrecht klingt nach BGB

Tue dir selber einen gefallen und Frage nicht in Foren nach Lösungen oder der Vorgehensweise. Als Jurist sollte man wissen, wie man Fälle systematisch bearbeiten kann. Wenn selbst Basic-Wissen wie zwei übereinstimmende Willenserklärungen und Anspruchsgrundlagen nicht sitzt, sollte man sich überlegen, ob das Jurastudium wirklich das richtige für einen ist und ob man sich zu den 4-Punkte-Juristen gesellen möchte.

Es scheint hier Leute - wie dich - zu geben, die mich für blöd oder faul halten. Denen möchte ich, auch wenn sich die Frage mittlerweile erledigt hat, weil die Hausarbeit längst abgegeben ist, mein Problem nochmal erläutern:

Mir kommt es weder darauf an, mir die Hausarbeit von einem anderen schreiben zu lassen noch mir die Anspruchsgrundlagen vorgeben zu lassen. Zudem weiß ich sehr wohl, dass es diese ominösen Bücher gibt und dass ich denen etwas finden könnte. Das Dumme daran war, dass es in keinem der (und ja, extra für euch habe ich mitgezählt, in wie vielen Fallbüchern ich nachgeschlagen habe) 14 Bücher auch nur ein vergleichbarer Fall zu finden war. Auch die übliche Prüfung nach Anspruchsgrundlagen ist in diesen meiner Ansicht (und nicht nur meiner Ansicht, sondern auch der meiner Kommilitonen und des Richters, mit dem ich mich unterhalten habe) nach nicht möglich, weshalb ein abgewandeltes Verfahren notwendig wurde, mit dem ich bisher noch nicht konfrontiert wurde.

Aber in einem Punkt muss ich dir zuzustimmen: Wüsste ich wirklich nicht, was ich unter zwei korrespondierenden Willenserklärungen zu verstehen hätte, wäre ich wohl etwas fehl am Platz.

Am Ende möchte ich dir noch einen Rat geben: Wenn du zur Beantwortung einer Frage nichts beizutragen hast, wäre ich dir sehr verbunden, wenn du dich deines Kommentars enthalten würdest.

...Wie zwei uebereinstimmende Willenserklärungen...