Junge hat hat sich in der Klasse sich ein runtergeholt?
Hallo
ein Schüler hat sich letztens offensichtlich im Unterricht einen runtergeholt und jemand hat davon ein Video gemacht, als Beweis wurde es aufgenommen.
jetzt wollen die Lehrer denjenigen anzeigen der das gefilmt hat aber ich finde was der Junge gemacht hat ist •Erregung öffentlichen Ärgernisses“ stgb 183a
wer hat jetzt den Ärger ?
4 Antworten
Beide haben dafür Ärger verdient aber Verbreitung solcher Videos ist schlimmer vor allem von Minderjährigen.
Kann aber auch nicht nachvollziehen wie man sich in der Klasse einen hobeln kann... der kann auch nichtmehr ganz dicht sein, aber seine Lektion hat er daraus wohl.
Beide natürlich.
Lol. Beide, würde ich sagen. Ich habe das tatsächlich damals in der Schule auch mal beobachtet, habe es aber nicht verraten... Ja, die Jugend und ihre Hormone...
Beide, der der gefilmt hat aber wesentlich mehr.
Ob das Video verschickt wurde ist zum Beispiel ein wichtiger Faktor.
Minderjährig. Geht aus dem Kontext klar hervor.
selbst wann es eine Erwachsene Person gewesen wäre, das geht nicht
Schwerer wäre die Strafhandlung dennoch bei einem Kind
Ein weiterer wichtiger Faktor ist wie alt die gefilmte Person ist.