Darf man Beweisaufnahmen von Mobbing machen?

4 Antworten

die aufnahmen kannst du bei der polizei abgeben wenn du es anzeigen willst, das ist kein problem.

ob sie bei der verhandlung als beweise zugelassen werden, ist eine andere sache.

aber bei der polizei sind sie in ordnung

Mobbing an sich ist keine Straftat. Von daher hat die Polizei auch nichts damit zu tun. Allerdings können einzelne Handlungen im Rahmen des Mobbing einen Straftatbestand erfüllen (z.B. Beleidigung, Körperverletzung).

Das Aufnehmen des gesprochenen Wortes anderer Personen kann eine Straftat darstellen. "Nichtöffentlich" ist das Stichwort.

Sicher dürfte man dennoch das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen aufnehmen - wenn man einen Rechtfertigungsgrund hat. Der Rechtfertigungsgrund könnte z.B. eine Notstandshandlung sein (Rechtsgüterabwägung: Aufnahme der Beleidigungshandlung gegen den Strafverfolgungsanspruch des Staates - wobei m.E. die Aufnahme nicht gerechtfertigt wäre).

Verleumdung ist ja auch eine Straftat. Und üble Nachrede. Und das ist ja Mobbing.

Was bedeutet denn :" nicht öffentlich gesprochenes Wort"? Das am Tel. gesprochene Wort?Oder ist damit auch gemeint, wenn man in einem Raum mit mehreren Personen ist?Und wenn dort gesprochen wird?

Wie du schon geschrieben hast, ist es nicht erlaubt ohne das Einverständnis des jenigen, von ihm Aufnahmen zu machen. Würde schauen, dass ich das nächste mal ( Mobbing ) Zeugen dabei habe. Die können dann auch vor Gericht aussagen. Eine nicht genehmigte Tonaufzeichnung wird bei Gericht meist abgelehnt. Wie schon geschrieben, solltest du Zeugen haben.

Geh damit zur Polizei dann ist es wenigstens sicher du wirst keinen ärger bekommen

Bist du dir da 100% sicher, dass das keinen Ärger gibt, wenn man unerlaubt eine Aufnahme macht ?