Jugendstrafrecht, wie ist das mit Schmerzensgeld?

7 Antworten

Doch, das geht schon. Schmerzensgeld ist Zivilrecht. Hier ist ein Mensch ab dem 7. Lebensjahr "deliktsfähig".

http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html

 Aber Achtung: Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen. Da Du Gerichts- und Anwaltskosten erst einmal vorstrecken mußt, wenn Du eine Klage einreichst, solltest Du die begründete Hoffnung haben, dass Dein Prozessgegner entweder Geld hat oder in den nächsten Jahren zu Geld kommen wird. Sonst bekommst Du zwar Recht und einen Schmerzensgeldanspruch - den kannst Du Dir aber nur zum Dekorieren ins Klo hängen^^

Sehr gut, vielen dank! 

Es gibt eine Schmerzensgeldtabelle die dir angezeigt, ab wann wie hoch deine Anspüche sein können. Es wird dabei in verschiedene Kategorien unterschieden. Einmal nach der Betroffenen Körperregion und wie Schwerwiegend die Verletzung ist. Den Link zu der Tabelle findest du hier unten:

http://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Schmerzensgeldtabelle-Kopf.html

Es wird evtl. eine Strafminderung geben da er noch nicht volljährig ist. Trotzdem gilt das STGB. Mit dem Paragraph, "Zitat"...


§ 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Falls du noch Fragen hast immer gerne.

MFG Mario



Schmerzensgeld musst Du zivilrechtlich einklagen.
Da dies ja mit Kosten verbunden ist, die Du nun mal vorstrecken musst (Anwalt, Gericht etc.) würde ich mich da versichern, dass erstens was zu holen ist und wie hoch im Zweifel (Auskunft durch einen Fachanwalt) das zu erwartende Schmerzensgeld ggf. ausfallen könnte!

Wenn er verurteilt ist, kannst du in einem Zivilprozess den Täter auf Schmerzengeld verklagen.

Aber ein Anwalt hilft dir sicher.

Danke für die Antwort, muss der "Verlierer" auch im Zivilprozess dann den Anwalt bezahlen?