Jugendliche haut ständig ab und musste schon 40 Mal von der Polizei zurück gebracht werden ... Was kann ein Betreuer in dem Fall tun?
Eine 18 jährige steht unter Betreuung mit Aufenthaltsbestimmung. Der Betreuer hat ihr untersagt, sich von ihrem Aufenthaltsort zu entfernen, ohne sich vorher abzumelden. Sie hält sich nicht dran und fährt ständig in weit entfernte Städte und schläft dann dort irgendwo in Parks oder unter der Brücke. Meistens wird sie dann irgendwo beim Klauen erwischt oder wird bei einer Kontrolle entdeckt und wird wieder zurück zum Betreuer gebracht. Sobald sie wieder zurück ist, dauert es keine Stunde und sie ist schon wieder weg. Ist da eine Einweisung möglich? Welche rechtlichen Möglichkeiten sind da möglich?
3 Antworten
Da sie abhaut, dürfte es sich um eine offene Bereuung handeln; betreute WG oder dergleichen. Die überweisende Behörde, welche die Betreuung verfügt hatte, muss das über die offiziellen Informationsmittel zur Kenntnis gebracht werden, da ihre Weisung nicht Folge geleistet wird. Als die Sozialeinrichtung muss das der überweisenden Behörde melden. Diese Behörde, die Jugendstaatsanwaltschaft oder das Jugendgericht, wird die Verfügung im Rahmen ihrer Entscheidungsspielraums wohl revidieren. Dürfte auf eine geschlossene Einrichtung hinauslaufen.
Sie dauernt beobachten und ihr keine Privatsphäre mehr geben wenn's sein muss einsperren
Einweisung warum? Der Aufenthalt in einer Geschlossenen kosten den Steuerzahlern/der Solidargemeinschaft horrende Summen. Ohne medizinische Indikation handelt es sich um Verschwendung von öffentlichen Geldern.
Gefängnis wäre billiger, schließlich liegt hier ein Verstoß gegen Auflagen vor. Die Polizei sollte endlich anfangen durchzugreifen. Ein Richter kann Hausarrest und Beaufsichtigung anweisen.
Lebenslänglich. Zu risieken oder nebenwirkungen, ab ins JURAFORUM oder zum anwalt
risiken*
Geht nicht, wäre Freiheitsberaubung.