Jugendliche haut ständig ab und musste schon 40 Mal von der Polizei zurück gebracht werden ... Was kann ein Betreuer in dem Fall tun?

3 Antworten

Da sie abhaut, dürfte es sich um eine offene Bereuung handeln; betreute WG oder dergleichen. Die überweisende Behörde, welche die Betreuung verfügt hatte, muss das über die offiziellen Informationsmittel zur Kenntnis gebracht werden, da ihre Weisung nicht Folge geleistet wird. Als die Sozialeinrichtung muss das der überweisenden Behörde melden. Diese Behörde, die Jugendstaatsanwaltschaft oder das Jugendgericht, wird die Verfügung im Rahmen ihrer Entscheidungsspielraums wohl revidieren. Dürfte auf eine geschlossene Einrichtung hinauslaufen.

Sie dauernt beobachten und ihr keine Privatsphäre mehr geben wenn's sein muss einsperren

August012018 
Fragesteller
 06.08.2018, 16:18

Geht nicht, wäre Freiheitsberaubung.

LouPing  06.08.2018, 16:25
@August012018

Einweisung warum? Der Aufenthalt in einer Geschlossenen kosten den Steuerzahlern/der Solidargemeinschaft horrende Summen. Ohne medizinische Indikation handelt es sich um Verschwendung von öffentlichen Geldern.

Gefängnis wäre billiger, schließlich liegt hier ein Verstoß gegen Auflagen vor. Die Polizei sollte endlich anfangen durchzugreifen. Ein Richter kann Hausarrest und Beaufsichtigung anweisen.

Lebenslänglich. Zu risieken oder nebenwirkungen, ab ins JURAFORUM oder zum anwalt

Niqqa69  06.08.2018, 16:13

risiken*