Kann meine Mutter mir mein Geld "verweigern"?

19 Antworten

Ich glaube schon, dass sie das darf, solange du es bekommst, wenn du volljährig bist. Vielleicht kannst du sie ja überreden, dass du einen kleineren Teil z.B. 50 Euro bekommst. Schließlich hast du das Geld zur Konfirmation bekommen und, dass du dir jetzt mal ein eigenes Geschenk machen möchtest. Wahrscheinlich hatten die Leute, die dir das Geld gegeben haben, auch die Aufforderung, dass du dir was schönes kaufen sollst

Viel Erfolg ;)

Fakt ist: Du bist 16. Deine Mutter ist sorgeberechtigt. Die kann dir also tatsächlich den Zugang verwehren. Da hilft dir auch § 110 BGB nicht weiter, denn im zweiten Teil heißt es "mit dessen Zustimmung".

sie verwaltet dein Geld, solange du minderjährig bist. Das darf sie. Und ist wahrscheinlich auch besser so. Man bekommt ja selten im Leben so viel Geld einfach mal so.

ZhurTaa  25.07.2014, 23:23

II. § 107 BGB

Erlangt der Minderjährige durch eine WE (Willenserklärung) lediglich einen rechtlichen Vorteil, dann bedarf er hierzu nicht der Einwilligung (§ 183) seiner gesetzlichen Vertreter (regelmäßig die Eltern nach §§ 1626, 1629).

Ja, sie kann es für dich aufbewahren, anlegen oder wie immer du das nennen magst, bis du volljährig bist.

Nein darf sie technisch gesehen nicht, da es eine Schenkung AN DICH ist bei der du keinen rechtlichen Nachteil hast.