kann das Jugendamt einen zwingen in ein heim zu ziehen?

4 Antworten

Hat Dein Freund ein Vater, der sich kümmern könnte? Ist vll. die Mutter überfordert?

Das Jugendamt ist für das Kindeswohl verantwortlich, wenn die Eltern nicht mehr klarkommen, aus was für Gründen auch immer. Die entscheiden nicht leichtfertig und immer im Sinne des Kindes. Vielleicht gefällt es Deinem Freund ja dort, wenn er erst einmal da ist. Ich glaube, dass es in seinem Fall die Angst vor der Veränderung ist. Gib ihm die Sicherheit, dass Du für ihn da bist und sag ihm, dass er dort garantiert auf einen netten Betreuer stößt, der für all seine Probleme ein Ansprechpartner ist.

Jain, er hat ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht. Wenn aber keine andere Einrichtung da ist, die ihn nehmen will, dann hat er Pech gehabt.

Den Sachbearbeiter soll er doch bitte auf dieses Gesetz aufmerksam machen, die vergessen das gerne mal.

 5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht

(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.

(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplans (§ 36) geboten ist.

Theoretisch hat er das Recht. Praktisch wird das oft umgangen.

Er kann sich freuen wenn überhaupt eine Einrichtung einen Platz frei hat.

Letztendlich entscheidet der, der das Sorgerecht hat. Also Mutter oder Jugendamt.