Jugendamt Recht auf Hausbesuch?
Hallo, wir sind eine sozialpädagogische Pflegestelle und werden daher intensiv von unserem Fachdienst begleitet. Hausbesuch/einmal im Monat. Weiterhin haben wir die volle Vormundschaft. Hat das zuständige Jugendamt das Recht, die Kinder zweimal im Jahr zu sehen, wie von ihnen gefordert. Wenn ja, auf welcher Gesetzesgrundlage ? Vielen Dank für eure Hilfe
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Du bist sozialpädagogische Pflegestelle und fragst ernsthaft nach der gesetzlichen Grundlage für Hausbesuche durch das Jugendamt?
Tipp: SGB VIII.... ist übrigens auch die gesetzliche Grundlage für eure Aufwandsentschädigung als sozialpädagogische Pflegestelle...
DAs will ich doch hoffen, dass das JA das Recht dazu hat.