Darf Jugendamt Festplatte durchsuchen?
Naja, ist ne komische Frage aber da ich in letzter Zeit Unterstützung vom Jugendamt durch Familienhelfer bekomme passt sie recht gut.
Die Familienhelfer sind durch das Jugendamt beantragt worden und unterstützen mich jetzt schulisch sowie Termin-Technisch. Mein Familienhelfer hat mir letztens gesagt das er mal schauen will was ich auf meinem PC so treibe und will meine Festplatte durchsuchen. Er meinte das wenn ich ihn nicht schauen lasse ich schon die Konsequenzen durch das Jugendamt bekommen werde.
Da ich mich ungern drohen lasse und ich mich über mein Recht informieren will frage ich euch jz: Kann das Jugendamt ohne einen Gerichtsausschuss einfach so ohne meine Erlaubnis meine Privatgegenstände nutzen und meine Festplatte einsehen? Ich hab keine Lust das er auf meine Festplatte glotzt. Gründe sind selbstverständlich...
Er meinte auch noch das er meine E-Mails durchsuchen möchte um zu schauen wo ich alles angemeldet bin. (Möchte ich natürlich ebenfalls nicht)
Das das Jugendamt am längeren Hebel sitzt ist mir klar aber ich möchte meine Rechte kennen
Weitere Infos: Bin Minderjährig / über 14 | Wohne in Bayern
Ich danke euch schon mal für die Antworten und die Hilfe.
8 Antworten
Hallo Zylop6,
das liest sich komisch, aber kann schon begründet sein zwecks Pädagogik usw.
Nur sehe ich da ohne Begründung und Nennung des Paragraphen Hürden!
Einfach "so" geht schon einmal gar nichts. Es muss begründet sein. Also soll Dir die Begründung genannt werden, die Du dann rechtlich prüfen kannst.
Mache es doch so wie ich und nutze den Datenschutz und verschlüssel alles per TrueCryp bzw. VeraCrypt.
Ich denke nicht, dass das ohne Gerichtsbeschluss erlaubt ist.
Falls der Familienhelfer das tut, sollte Deine Familie mal mit einem Anwalt reden.
Nö, einfach zur Polizei, Anzeige erstatten.
Den eigenen Anwalt kann man sich hier sparen, das über nimmt der Staatsanwalt.
Das darf der Familienhelfer nicht, das wäre eine Straftat.
Bespricht Dich mit Deinen Eltern und verlangt einen anderen Familienhelfer. Ein Krimineller wird euch nicht weiterbringen.
Du liegt richtig, dafür braucht das Jugendamt einen Durchsuchungsbefehl.
Also deine Emails durchsuchen/mitlesen oder Ähnliches geht absolut nicht. Das verstößt gegen das Fernmeldegeheimnis und verletzt deine Persönlichkeitsrechte.
Deine Festplatte dürfen sie auch nicht einfach einkassieren.
Komische Methoden da vom Jugendamt. Würde mir mal einen Anwalt holen und schauen ob man gegen den Helfer vorgehen kann.
Mit einem Beschluss kann deine Festplatte einkassiert werden. Den bekommt man aber eigentlich nur beim Verdacht auf Illegalem und nicht um einfach mal nur zu gucken.
Ich danke dir für die Hilfe! War eben nur leicht am verzweifeln
Alles sicher verschlüsseln und schon kann das Jugentamt garnichts mehr einsehen. Und bzgl. Mails gibst du dein Passwort natürlich auch nicht raus.
Und wenn sie meine Festplatte einsacken? Kann man sie dann trotzdem auslesen? (Btw danke!)
Wenn du ein sicheres Passwort verwendest kann selbst die Polizei die Verschlüsselung nicht knacken. Und Behörden werden sicher nicht für zig Millionen Euro Rechenleistung in der Cloud bereitstellen für einen Fall vom Jugendamt....
Das wäre illegal.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jugendamt so etwas veranlassen würde.
Wurde Dir das ernsthaft angedroht oder sind das nur Befürchtungen von Dir?
Ist das ab einen bestimmten Punkt möglich das er das darf? Wenn er mir sagt ich soll die Kiste anschmeißen und ihn schauen lasse dann sage ich natürlich nein aber kann das Jugendamt ein Gerichtsausschuss beantragen bzw. bekommen um das durchschauen zu dürfen? Stellt ein Gericht sowas wegen so ner Kleinigkeit überhaupt aus?