Kind nach der geburt zu pflegeeltern geben?

11 Antworten

Möglich ist das, wende dich bitte an das Jugendamt.

Ohne Jugendamt kann man das auch regeln, wenn man das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat und es z.B. zu Verwandten gibt. Wenn es sozusagen in der Familie bleibt. Aber der sichee Weg geht immer über das Jugendamt.

Absolut keine gute Idee. Kannst du dir auch nur im entferntesten vorstellen, was das für dein Kind bedeutet, dass es in der Zeit, in der die wichtigste Prägung zu den Eltern aufgebaut wird, das hind abgeschoben wird. Wenn es dann nach einem Jahr zu dir zurückkommen soll wird es wieder den Menschen entrissen, zu denen es gerade eine Beziehung aufgebaut hat, und kommt dann zu einer Fremden, die du dann für das Kind bist.

Klar, du willst die die schwierigste Zeit mit einem oft schreienden Kind sparen, mit dem man noch nicht richtig reden kann, aber dasist absolut egoistisch, und schädigt dein Kind fürs ganze leben!

Das Kind wird nicht "entrissen". Komische Vorstellung, die du da hast.

Jemand, der nicht in Not ist, wird sein kind nicht zum Spaß in Pflege geben. Von Egoismus kann da gar keine Rede sein. Spar dir deine moralische Entrüstung, die ist bei solchen Themen fehl am Platz. Deine Anschuldigungen sind grotesk.

@Bitterkraut

Das kommt auf den konkreten Fall an. Pauschal muss man nicht jede Möglichkeit ausschließen.

@KHSchindelar

Ja, aber man muß auch nicht wahllos beschuldigen, das ist eine Unverschämtheit.

Klar, du willst die die schwierigste Zeit mit einem oft schreienden Kind sparen, mit dem man noch nicht richtig reden kann, aber dasist absolut egoistisch, und schädigt dein Kind fürs ganze leben!

Das muß sich der FS nicht bieten lassen! Das ist beleidigend und eine unverschämte, bösartige Unterstellung!

@Bitterkraut
 Deine Anschuldigungen sind grotesk.

Das ist ja zunächst auch aus der Luft gegriffen. ... und Unverschämtheit, unverschämte, bösartige Unterstellung ist auch eine Wertung, die möglicherweise unangebracht und falsch sein kann. Zumal dies keine bessere Äußerung Deinerseits ist als die von CATfonts

@KHSchindelar

Klar, die schlimmste Variante muß sich die FS andichten lassen, wenn es nach dir geht. Natürlich is das eine bösartige Unterstellung. Und natürlich ist das aus der Luft gegriffen. Oder liest du in der Frage dergleichen?

Aber immer erst mal draufhauen, nicht wahr.

Hie fragt jemand höfich um Rat und muß sich dann so einen Mist bieten lassen, das ist das Letzte!

@Bitterkraut

Seelenverwandtheit ? oder lässt Dich so rundumdich schlagen ? Deine Texte strotzen gerade so von Beleidigungen, Angriffen, an die Drecke gehen usw.

@KHSchindelar

Korrektur:

oder was lässt Dich so rundumdich schlagen ? 

@Bitterkraut

Aber natürlich wird es entrissen. Und genau deshalb gibt es einen Paragraphen, der den Pflegeeltern ermöglicht ggf. das Kind zu erhalten.

Kennst du die Fragestellerin näher oder woher weißt du, dass sie sich "die schwierigste Zeit mit einem oft schreienden Kind sparen will, mit dem man noch nicht richtig reden kann"?

Es gibt immer wieder Eltern, die sich in einer Notsituation befinden und deshalb vorübergehend nicht mit ihrem Kind zusammen leben und die Erziehungsverantwortung im Alltag nicht übernehmen können.

Dies können Zeiten einer schweren Erkrankung, einer schweren Krise, zum Beispiel in der Partnerschaft oder Zeiten der Schul- und Berufsausbildung sein, vor allem wenn die Betroffenen nicht auf eine ausreichende Unterstützung des Partners, von Verwandten und Freunden zurückgreifen können.

@isebise50

Die "entschuldigende" Gründe sind genauso wenig bekannt wie die "angreifenden'". Alles genannte ist möglich und nicht grundsätzlich auszuschließen.

Die/Der FS hat soviel Text "geliefert", sodass die Antwort nicht gleich so, z.T. sogar (aus Frauensolidarität ?) aggressiv verteufelt werden muss.

@KHSchindelar

Es wundert mich immer wieder, warum die Anonymität auf Internet-Plattformen o.ä. viele ihre gute Kinderstube vergessen lässt...

Egal, wie viel oder wenig Text (zur Rechtfertigung oder als Angriffsfläsche) geliefert wird, sollte doch Männlein wie Weiblein einfach sachlich antworten.

Wenn Eltern sich nicht in der Lage sehen, ihr Kind alleine zu betreuen und zu erziehen (z.B. in Zeiten einer schweren Erkrankung, einer schweren Krise in der Partnerschaft oder Zeiten der Schul- und Berufsausbildung) und die Betroffenen nicht auf eine ausreichende Unterstützung des Partners, von Verwandten und Freunden zurückgreifen können, kann die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie eine angemessene Lösung sein.

Die leiblichen Eltern behalten in der Regel das Sorgerecht und entscheiden weiterhin über grundsätzliche Fragen der elterlichen Sorge (wie zum Beispiel Aufenthalt des Kindes, medizinische Eingriffe, religiöse Erziehung, schulische Ausbildung). In der Regel haben die leiblichen Eltern die Möglichkeit, zu vereinbarten Terminen ihr Kind in der Pflegefamilie zu besuchen oder an Wochenenden oder in den Ferien selbst für ihr Kind zu sorgen.

Die konkrete Gestaltung des Pflegeverhältnisses wird vor der Bewilligung der Hilfe zur Erziehung vom Jugendamt mit den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern vereinbart. Während der gesamten Dauer eines Pflegeverhältnisses werden die leiblichen Eltern und die Pflegefamilie vom Jugendamt betreut. Im Rahmen regelmäßiger Hilfeplangespräche (mindestens einmal jährlich) wird mit allen Beteiligten gemeinsam die weitere Gestaltung der Hilfe besprochen.

Am Pflegegeld müssen sich die leiblichen Eltern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um einen Kostenbeitrag in Höhe der eigenen Ersparnisse für Unterkunft und Verpflegung des Kindes. Zudem werden Kindergeldzahlungen oder Unterhaltsleistungen des leiblichen Vaters zur Deckung der Kosten herangezogen.

In der Regel wird die Betreuung eines Kindes in einer Pflegefamilie zunächst zeitlich befristet geplant. Verbleibt das Kind über einen deutlich längeren Zeitraum in einer Pflegefamilie, wird die Rückkehr des Kindes zu seinen leiblichen Eltern immer schwieriger.

https://www.elternimnetz.de/start/schwangerschaft/vollzeitpflege.php

Alles Gute für dich!

Man kann ein Kind zur Pflege geben. Das läuft dann übers Jugendamt. Das Jugendamt schaut dann das es geeignete Pflegeeltern findet.

Ob über diese Zeit hinweg der Kontakt zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind aufrecht erhalten bleibt, das hängt von den Umständen und den beteiligten Personen ab.

Aber "einfach abgeben, nicht kümmern, keinen Kontakt halten.... und dann nach Monaten oder Jahren zurückholen (und so tun als wär die Pause garnicht gewesen)"? Nein, ds funktioniert so nicht.

Ist das Kind erst einmal weggegeben ist, wird es nicht mehr so einfach es wieder zurück zu erhalten.

Das Jugendamt hilft bei der Suche nach Pflegeeltern, prüft aber auch die vorhandenen Bedingungen bei der Rückgabe.

Einfach ist es nicht, aber möglich und sogar gewünscht. .Es ist nicht hilfreich, hier Drohszenarien aufzubauen.

@Bitterkraut

Welche Drohung erkennst Du denn ? (Phantasien?)

@Bitterkraut

es wird aber trotzdem genau geschaut, ob es dem Kindeswohl entspricht. Ein Kind ist kein Möbelstück, das man woanders unterstellt, um es dann irgendwann zurückzufordern. Und von den Eltern wird erwartet, dass sie auch während der Pflegezeit das Kind regelmäßig sehen, damit das Kind überhaupt eine Bindung aufbauen kann.