Jobwechsel zum 1. April - Welche Formulierung?
Hallo zusammen,
ich würde gern meinen derzeitigen Job kündigugen und mich woanders bewerben. Bzw zuerst bewerben, idealerweise erst dann kündigen.
Nun kann ich allerdings erst frühstens zum 1. April bei einer neuen Arbeitsstelle anfangen. Ich bin mir sicher, dass kein Arbeitgeber für dann sucht oder so lange warten möchte,
Nun, es gibt ja die Möglichkeit des Aufhebungsvertrags... Wie sollte ich das am geschicktesten in der Bewerbung Formulieren? Sollte ich zum 1. April sagen und dazu "Nach Absprache gerne auch früher" oder sowas ähnliches?
4 Antworten
Hallo Delight One,
Du musst sowas garnicht reinschreiben. Wenn Du schreibst: ".... zurzeit in ungekündigter Stellung...", dann weiß jeder was gemeint ist, und dass es eventuell eine Kündigungsfrist einzuhalten gibt.
Eine ungekündigte Stellung wertet Dich unbedingt auf und gibt Dir eine viel bessere Verhandlungsposition beim neuen Arbeitgeber! Also keinefalls kündigen wenn Du noch nichts Neues hast! Erst, wenn Du einen neunen Vertrag unterschrieben hst. Aus der Arbeitslosigkeit heraus zu bewerben, ist erhbelich schwerer und Du hättest den 'Makel' der Arbeitslosigkeit an Dir kleben und musst jeden Job annehmen....
Und fast jeder Arbeitgeber stimmt einem Aufhebungsvertag zu. "Einen Wanderer soll man ziehen lassen", heisst es dann immer. Die Personaler wissen schon warum...... Sowas bringt sonst häufig 'Unruhe' in den Betrieb, oder sie fürchten, dass Du einfach in der 'inneren' Emigration dann gar nichts mehr machst, oder nur Unsinn usw usf.
viel Spaß bei der Suche!
wünscht EHECK
Oh, vielen Dank!
Das mit dem Satz ungekündigte Stellung kannte ich noch nicht, das werde ich mal gleich mit einbauen!
Vielen Dank :)
"Ich bin mir sicher, dass kein Arbeitgeber für dann sucht oder so lange warten möchte," - Unsinn- Kündigung zum Quartalsende ist in keiner Weise ungewöhnlich - wenn möglich kannst du aber natürlich reichschreiben, dass ein früherer Eintritt unter umständen möglich wäre. In den Stellenangeboten steht als Eintrittstermin immer der Wunsch der Arbeitgeber - i.d.R. aber kein Problem wenn man zu diesem Zeitpunkt noch nicht anfangen kann- da das bei den meisten Bewerbern der Fall ist.
Wahrscheinlich ist nach dem frühestmöglichen Eintrittstermin gefragt? Sonst kannst Du das einfach offen lassen.
Ich würde hier schreiben: "Nach aktuellem Stand kann ich am 1. April 2016 die Arbeit aufnehmen."
Ich bin mir sicher, dass kein Arbeitgeber für dann sucht oder so lange warten möchte,
Welchen Job übst du jetzt aus und welchen Job strebst du an? Willst du dich initiativ bewerben oder auf Stellenanzeigen?
Ich bin Bürokauffrau und möchte dies auch weiterhin bleiben.
Ich möchte beides machen, sowohl Initiav als auch auf Stellenanzeigen