Schwerbehinderung in der Bewerbung

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Hallo Waldundwiese,

Sie schreiben:

Schwerbehinderung in der Bewerbung. Wenn man sich als Schwerbehinderter bewirbt und seine Schwerbehinderung angeben will (weil bevorzugt behandelt), sollte man das dann im Anschreiben oder im Lebenslauf erwähnen?<

Antwort:

Im Bewerbungsschreiben ist vollkommen ausreichend!

Der tabellarische Lebenslauf soll ja schließlich keine Krankengeschichte darstellen, sondern den beruflichen Werdegang!

Und wie genau sollte man es dann formulieren?<

Antwort und Vorschlag:

Der Ordnung und Vollständigkeit halber möchte ich Sie darüber informieren, daß ich seit Datum (00.00.0000) schwerbehindert bin mit einem GDB (00). (hier den Grad der Behinderung in Ziffern, nicht in % angeben.

Diese Schwerbehinderung wirkt sich auf meine künftige Tätigkeit wie folgt aus:

Überhaupt nicht,

wenig,

oder zu Ihrem Fall passende Bezeichnung.

Gerne bin ich bereit, Ihnen dies in einem persönlichen Gespräch darzulegen und würde mich sehr freuen wenn Sie mit Gelegenheit geben, meine Leistungsfähigkeit und mein Können unter Beweis stellen zu dürfen.

So in etwa könnten Sie das formulieren!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo!

Es gibt keine rechtliche Vorschrift, an welcher Stelle in einer Bewerbung der Hinweis auf die Schwerbehinderung erfolgen muss. Meiner Meinung nach sollte er sowohl im Anschreiben als auch im Lebenslauf stehen. Warum? Das Anschreiben wird zuerst überflogen. Da ein Arbeitgeber keine Ausgleichsabgabe zahlen muss, wenn er keinen oder zu wenig Schwerbehinderte einstellt, ist es für ihn wichtig, diese Tatsache als solche direkt zu erkennen. In den Lebenslauf gehören viele Fakten des Lebens. Hier kann u.a. auch einfach als Fakt stehen z.B. Datum xx.xx.xx Erhalt des Schwerbehindertenausweises. Zu den üblichen Unterlagen gehört dann auch eine Kopie dieses Ausweises.

Schreibst du in deine Lebenslauf auch wann du deine Führerschein gemacht hast und ähnliches. Der Lebenslauf soll den Schulischen und Beruflichen Werdegang wiedergeben.

@Anton96

Nein, der lückenlose Lebenslauf soll die berufsrelevanten Fakten enthalten. Dazu gehört auch der schulische/berufliche Werdegang. Wer sich z.B. als Berufskraftfahrer bewirbt, muss in seinem Lebenslauf diesen Fakt erwähnen. Und wer in den Genuss der bevorzugten Einstellung nach dem Behindertenrecht kommen möchte, sollte diese Tatsache auch im Lebenslauf erwähnen.

@BillDung

Wer sich z.B. als Berufskraftfahrer bewirbt, muss in seinem Lebenslauf diesen Fakt erwähnen.

Gemeint ist in diesem Fall der Führerschein!

Und wer in den Genuss der bevorzugten Einstellung nach dem Behindertenrecht kommen möchte, sollte diese Tatsache auch im Lebenslauf erwähnen.

Gemeint ist in diesem Fall der Behindertenausweis!

Gerade wenn Du dich im öffentlichen Dienst bewirbst (was mit der Behinderung die besten Chancen birgt), musst Du im Anschreiben auf die Behinderung hinweisen. Ansonsten hast Du bei Ablehnung keinen Anspruch auf Entschädigung.Es gibt seit 2014 eine Änderung SGB X die besagt das die Behinderung im Anschreiben erwähnt werden muss, wenn man eine Benachteiligung auschließen will (auch den Anspruch auif Entschädigung).  

Im Lebenslauf hat die Schwerbehinderung nichts verloren, wenn schon dann solltest du sie im Bewerbungsschreiben nennen.

ja, dazu würde ich dir auch raten. die behinderung hat glaub ich wirklich nichts im lebenslauf verloren.

viel glück, ich hoffe du bekommst den job :)

@BillDung

Gegenfrage wie willst du sie im Lebenslauf einbauen? Normalerweise gibt man in der Bewerbung lediglich an das man eine Behinderung hat und welche Einschränkung sich daraus im Berufsleben ergeben. Der Bewerbung sollte man dann durchaus die Kopie des Schwerbehindertenausweis beilegen. Ich würde die Behinderung im Lebenslauf nicht angeben weil ich mich nicht über meine Behinderung definiere.

@Anton96

Warum hat die Schwerbehinderung im Lebenslauf nichts verloren?

Ich würde die Behinderung im Lebenslauf nicht angeben weil ich mich nicht über meine Behinderung definiere.

Eine Behinderung ist aber dennoch ein Fakt! Und deshalb darf sie auch im Lebenslauf stehen. Sie gehört zum Leben dazu.

Der Bewerbung sollte man dann durchaus die Kopie des Schwerbehindertenausweis beilegen.

Und deshalb sollte dieser Fakt erst recht im Lebenslauf stehen!