Autoversicherung vierteljährlich Kündigung möglich?

7 Antworten

Demnächst bitte mit korrekter Zeichensetzung und Groß und Kleinschreibung.

Versicherungen werden i.d.R. für ein oder mehr Jahre geschlossen. Eine Kündigung ist, sofern dir in den AKB keine abweichenden Bestimmungen eingeräumt werden, nur zur Hauptfälligkeit möglich oder bei Beitragserhöhung ohne einhergehende Leistungsverbesserung (§ 40 Abs. 1 VVG), bzw. im Schadenfall (§ 92 VVG).

Der Vertrag ist regulär mit Frist von einem Monat zur Hauptfälligkeit kündbar. Wann diese in deinem Fall ist, kannst du deiner Police entnehmen. Sollte diese zum 01.05. sein (und du somit die Frist verpasst hast), hast du bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

Ansonsten hast du Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden oder nach Verkauf des Fahrzeugs.

Kündigung üblicherweise JÄHRLICH! Was steht denn da, wie lsnge der Vertrag gilt?

Steht doch eigentlich in deinen Vertrag - und verwechsle BITTE nicht "Zahlungsweise"( vierteljährlich) mit "Vertragslaufzeit"..

denis20010 
Fragesteller
 03.04.2018, 00:09

was wenn der tarif nicht ganz passt bzw nicht mehr aktuell ist

Lestigter  03.04.2018, 00:27
@denis20010

Wenn sich was ändert, dann teilt man das der Verdicherung mit..

Was meinst du mit " nicht aktuell"?

Du kannst den entweder bei Erhöhung oder rechtzeitig zu Vertragsablauf kündigen..

Oder Du meldest dein Auto ab - dann endet der Vertrag auch..

DerHans  03.04.2018, 12:51
@Lestigter

Nur durchs Abmelden endet der Vertrag NICHT. Dann ruht er nur.

Nur bei einem Fahrzeugwechsel endet der bestehende Vertrag.

siola55  03.04.2018, 13:03
@denis20010

...dann gibt es doch den Versich.vertreter für solche Fälle ;-))

Lestigter  03.04.2018, 18:06
@DerHans

Das ist dann aber schwierig, dem Versicherer einen (Verkaufs-)vertrag an einen Kumpel vorzulegen und sich die Verdicherungskohle erstatten zu lassen...

Hallo,

auf Deinem Versicherungsschein ist die Laufzeit Deines Vertrages festgehalten.

Du kannst fristgerecht zum Ablauf Deines Vertrages kündigen. Außerdem hast Du ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung.

LG

Die unterjährigen Zahlungen sind RATENzahlungen. Dafür zahlst du auch Zinsen.

Die ordentliche Kündigung ist nur zur Hauptfälligkeit möglich. Fast ausschließlich der 1. Januar