Kleinunternehmer seit April. Darf man nur 16.500 an Umsatz machen dann?

2 Antworten

Es stimmt. Wenn das Unternehmen erst im Lauf des Jahres gegründet wurde, ist der tatsächliche Umsatz auf's Jahr umzurechnen, § 19 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz:

Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen.

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Die Jahresgrenze beträgt 22.000 €. Wenn du anfängst wird die Grenze auf das anteilige Jahr berechnet.

  • 22.000 * 9/12 = 16.500 €

Das stimmt also.

Das heißt jetzt aber auch, dass du ab nächsten Jahr kein Kleinunternehmer im Sinne der USt bist.