Jobcenter/Heizkostenguthaben - wer bekommts?
Hallo :-)
Heute bekam ich einen Brief meiner Vermietung - Heizkostenabrechnung - Guthaben 255€. Nun ist es so, dass ich mein Geld vom Job Center beziehe und diese das Geld direkt überweisen. Nun fragte ihn mich natürlich, wem dieses Guthaben zusteht? Ich habe etwas gegooglet und fand einen Beitrag, in dem stand, dass wenn die Miete nicht angepasst war und somit ein Teil vom Bezieher selbst gezahlt werden mußte, hätte dieser auch Anspruch auf das Guthaben. So war es nämlich bei mir. Ich habe lange Zeit ca 40€ von meinem Regelsatz zahlen müssen, da das Jobcenter die Miete nicht anpasste.
Nun ist natürlich weiterhin die Frage - wer bekommts? Wäre natürlich gut wenn ich es bekommen würde, da ich mir wieder ein Auto kaufen möchte. Aber ich möchte auch nichts "klauen", schon schlimm genug dass ich überhaupt vom Staat leben muß zZ.
Liebe Grüße
3 Antworten
Du musst das Guthaben eh angeben , dann entscheiden die , ob dir
Etwas , Alles oder gar nichts davon bleibt.
Kann als Einkommen gewertet werden.Stell das mit denen klar (Anruf).
PW
Damit meinte ich schon , dass die nach den Vorschriften entscheiden,
und nicht jeder so wie er mag.
pw (-:
dass die nach den Vorschriften entscheiden
Nicht immer - manchmal muss man nachhelfen.
Was ist denn, wenn dieses Guthaben direkt vom Jobcenter überwiesen wird ? Dann haben sie es schon entschieden oder wie das es mir gehört ? Letztes Jahr,musste ich dieses Geld nämlich wieder zurück überweisen...Dann frag ich mich ,warum bekomm ich es erst...
"Hartz IV Bezieher steht bei Mietzuzahlung Betriebskostenguthaben zu
...
Als Faustformel gilt: In Höhe der monatlichen Zuzahlungen zur Miete x 12 Monate steht eine Betriebskostenguthaben den Hilfebedürftigen zu und nicht dem Jobcenter und darf daher weder zurückgefordert werden noch auf die Leistungen für die Unterkunft angerechnet werden."
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-mietzuzahlung-und-betriebskostenguthaben-325252.html
Geh mal davon aus, dass das Jobcenter die Rückerstattung irgendwie "aufrechnen" wird. So gesehen wäre es nicht schlecht, wenn du eine Rechnung hättest, die du "gegen-rechnen" kannst.
Ansonsten...hattest du bisher ein Auto? Wenn dieses defekt ist, dann hast du schon mal eine Argumentationsbasis für ein Neues, ansonsten wird's schwierig...
Nein. Lies meinen Beitrag.
Angeben ja - aber entscheiden darf das Jobcenter nicht - dafür gibts schon Beschlüsse.
"Mit rechtskräftigem Beschluss vom 02 Dez 2010 entschied das Sozialgericht Kiel, ..."
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-mietzuzahlung-und-betriebskostenguthaben-325252.html