Anrechnung der Betriebskosten

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Genau richtig. Guthaben steht dem Jobcenter zu, wenn sie die Vorrauszahlungen in voller Höhe übernehmen. Bei einer Nachzahlung von Betriebskosten gleicht das Jobcenter auch den kompletten Betrag aus. Es erfolgt eigentlich auch regelmäßig eine Anforderung der BKO Abrechnung über die Arge, nutzt also nichts, es geheim halten zu wollen. Möglich ist eventuell, das das Guthaben verteilt über 6 Monate angerechnet wird. So ist der Abzug nicht einmalig hoch.

Jeder Fall ist doch anders - wenn er auch nicht dir volle Höhe der Betriebskosten vom Jobcenter bekommt, dann wird ihm auch nicht die volle Summe angerechnet - oder es handelt sich um eine andere Fallkonstellation - oder er hat dir nicht die Wahrheit gesagt.

Klar ist, du bekommt die Kosten voll erstattet und deshalb geht auch die Gutschrift voll an das Jobcenter zurück.

Das ist nur möglich,wenn in der Betriebskostenabrechnung normaler Haushaltsstrom enthalten ist,der wird nämlich aus dem Regelsatz selber gezahlt und somit wäre auch ein Guthaben was aus diesem Strom Abschlag stammt,nicht als Einkommen anzurechnen !!! Ist das bei dir nicht so,wird,wie du schon selber schreibst,die Gutschrift als Einkommen angerechnet und von den folgenden Leistungen abgezogen,du wirst im Höchstfall eine 30 € Versicherungspauschale abgezogen bekommen,wenn du nicht schon Freibeträge durch einen Nebenjob bekommst.

Das Guthaben der Abrechnung wird voll als Einkommen abgezogen,bei einer Nachforderung bekommst Du ja auch den vollen Betrag und nicht nur die Hälfte.

Da das Jobcenter deine Nebenkosten bezahlt steht ihnen auch die Erstattung zu, es sei denn, die haben nur einen Teil übernommen. Kommt manchmal bei den Heizkosten vor