Jobcenter versagt Leistungen weil ich Unterlagen nicht eingereicht habe?

7 Antworten

Die Leistungen wurden nach Paragraph 66 Abs. 1 SGB I versagt, weil die Mitwirkungspflicht verletzt wurde. Man kann nun nach Paragraph 67 SGB I die Mitwirkung nachholen. Der Leistungsträger entscheidet, ob er dann die Leistung ganz oder teileeise nachträglich erbringt. Alternativ ist die Versagung ein Bescheid und kann somit mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs angegangen werden.

Man sollte also die Unterlagen schnellstmöglich einreichen, um eine neue Bescheidung zu erhalten. Selbst wenn die Behörde dann nur teilweise nachträglich zahlen würde (wovon ich ehrlich gesagt nicht ausgehe), kann man gegen diesen Bescheid einen Widerspruch einlegen.

Alle von Jobcenter gewünschten Unterlagen sofort nachreichen.

Falls der Antrag dann nicht rückwirkend bewilligt wird - Anspruch auf Leistungen vorausgesetzt - würde ich empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren.

Aber wenn Du's "verpeilt" hast, kann's ja nicht so schlimm sein :)

Jurafuchs  27.02.2022, 12:54
Falls der Antrag dann nicht rückwirkend bewilligt wird - Anspruch auf Leistungen vorausgesetzt - würde ich empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren.

Mach dich nicht lächerlich.

Agamemnon712  27.02.2022, 13:04
@Jurafuchs

Tue ich nicht. Das machst höchstens Du mit diesem unqualifizierten Kommentar :D

Jurafuchs  27.02.2022, 13:08
@Agamemnon712

Dann erklär mir mal was ein Anwalt an einem Gesetz ändern soll.

Den Antrag neu stellen. Diesmal vollständig. Rückwirkend bekommst du das Geld NICHT

Du kannst die Unterlagen nachreichen, dann wird neu entschieden.

Das nennt man mangelnde Mitwirkungspflicht. Wie sollen sie dich denn sonst disziplinieren, wenn du nur auf Sanktionen reagierst?

Agamemnon712  27.02.2022, 12:50

Sehr hilfreiche Antwort (Ironie) ...

Mollywolly  27.02.2022, 12:59
@Agamemnon712

Das sind so typische Leute, die nicht auf die Frage antworten können sondern gleich stänkern müssen. Das nervt gewaltig, vorallem es bringt nix, es ist wie es ist man muss Lösungen finden und keine Vorwürfe mache