ALGII versagt aufgrund Mitwirkungspflicht?

3 Antworten

Kann nachgeholt werden. Ob nachgezahlkt wird, also Leistungen ab Antragstellung bewlligt werden, ist eine Ermessensentscheidung und somit vom Sachbearbeiter abhängig.

Hat der Sozialleistungsträger durch einen Verwaltungsakt Leistungen versagt oder entzogen, wirkt der entsprechende Verwaltungsakt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Sozialleistungsberechtigte die Mitwirkung nachholt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, versagte oder entzogene Sozialleistungen auch für die Vergangenheit ganz oder teilweise zu erbringen. Die Entscheidung darüber ist eine Ermessensentscheidung, bei der auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten ist. Voraussetzung ist, dass die Leistungsvoraussetzungen vorgelegen haben.

Ich nehme mal an du wirst den Antrag neu stellen müssen und dann wäre es ein Neuantrag und Leistungen werden erst ab diesem Moment wieder gezahlt.

Du hättest ja die Unterlagen rechtzeitig liefern können oder wenn es aus gewissen Gründen nicht ging, dann hättest eine Fristverlängerung beantragen können.

Das sollte in dem Brief drinstehen.

Ich vermute, Du musst einen neuen Antrag stellen.