Jobcenter möchte plötzlich eine Mietbescheinigung - Sind Leistungen ab sofort gestrichen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bekommst Deine Leistungen nach wie vor. Sie werden erst gestrichen, wenn Du bis zum 12.06. die Unterlagen nicht eingereicht hast. Da Du bis zu diesem Termin Zeit hast, können sie Dir vorher nichts streichen.

Ich würde mal zu meinem Bearbeiter gehen und ihm genau das sagen, was du geschrieben hast. Klar ist das ein Standardbrief, aber er bleibt im Computer! Du kannst doch mit deinen Kontoauszügen nachweisen, dass du jeden Monat denselben Betrag an denselben Menschen (nämlich deinen Vermieter ) zahlst, oder? Vielleicht steht auf der Abbuchung auch noch "Miete". Warum sollte das für das Arbeitsamt nicht reichen?

Es kann natürlich sein, dass sie sich trotzdem querstellen, weil sie denken, dass du irgendwo umsonst wohnst und Miete von der ARGE kassierst. Dann sollte den Vermieter den Mietvertrag ausfüllen, VOR 31.8, finde ich.

Gelehrter  27.05.2011, 16:50

Du kannst sogar eine Leistungsverweigerung bekommen,wenn nur ein Kontoauszug fehlt.Ich musste deswegen 54km mit dem Fahrrad fahren und den fehlenden Konoauszug zu holen.Antrag wurde nicht angenommen,soange der Kontoauszug fehlt.Auch mit einer Nachreichung waren sie nicht einverstanden.Sowas nennt man Schikane.Das ist das Jobcenter.Da könnte ich dir viele Fälle berichten.Inzwischen kann man auch von Menschenrechtsverletzung sprechen. Auch das JOb Center hat sich an das GG zu halten.Das habe ich meinem Fallmanager klar gemacht.

Nein,gehe zu deinem Vermieter und sage eben du brauchst eine schriftlichen Mietvertrag.Habe auch selber große Problem bekommen durch einen 400€ Job,weil ich keine Vertrag mit dem Arbeitgeber bekam.Im übrigen dürften solche Briefe gar nicht ausgerstellt werden,weil es eine Drohung ist und eine Drohung ist eine Nötigung und kann angezeigt werden.

Nein, die Leistung bekommst du weiterhin überwiesen, es sei dem du reichst die Unterlagen nicht nach, denn bekommst du aber einen Bescheid wo drin steht daß die Leistungen einbehalten werden.

Hier findest du das gesamte SGB.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html

Das Jobcenter ist an das SGB II gebunden

Du bekommst weiterhin das Geld überwiesen.

Nur, wenn Du die geforderten Unterlagen nicht bis zum 12. Juni eingereicht haben solltest, würdest Du sanktioniert werden.