Jobcenter Maßnahme wurde verlängert :(

5 Antworten

also. gemeldet bin ich ja beim jobcenter. nebenher hat mich das jobcenter an eine weitere stelle verwiesen der heißt "i-punkt" dieser i-punkt ist auch für bewerbungstrainung usw. zuständig dieser i-punkt ist gleichzeitig auch der maßnahmeträger meiner 8 wöchigen masnahme. das versteh ich sowieso schon nicht. ich muss mich regelmäsig beim jobenter melden dann wieder regelmäsig beim i-punkt und beides kostet sprit und geld und bringt im endergebniss das gleiche.

ich hab das freitag schon angesprochen beim masnahmeträger das der vertrag js nur bis 29.11 läuft. ihre antwort darauf war das ich ja vom jobcener hier her überstellt wurde und sie könnten das dann einfach so händeln das es länger geht. ohne weitere rücksprache mit dem jobcenter. mit meiner anmerkung warum ich dann einen vertrag unterschrieben habe kam die antwort: WENN IHNEN SO VIEL DARAN LIEGT DAS SCHRIFTLICH FESTZUHALTEN DANN BRINGEN SIE DOCH BITTE MONTAG IHREN VERTRAG MIT DANN ÄNDERN WIE SCHNELL DAS DATUM. DAS IST ÜBERHAUPT KEIN PROBLEM.

also wenn ich am montag nun dahin fahre kann ich direkt ins büro und dort vortragen das wenn keine schriftliche zuweisung vorliegt ich auch nicht länger erscheinen muss....... ich kann mir zwar denken das diese masnahmebegleitering dann in null komma nix einene neuen vertag ausdruckt und mit vorlegt mit der bitte diesen zu unterschreiben.

Weder darf der Maßnahmeträger über eine Verlängerung entscheiden, noch ist er für die Genehmigung von Probearbeit und Praktikum zuständig.

Beides ist originäre Aufgabe des Jobcenters (bzw. des kommunalen Trägers der SGB2-Leistungen).

Warum also wendest du dich nicht an den zuständigen JC-Vermittler sondern quatscht dich mit dem Maßnahmeträger ab?

Wenn vetraglich nichts anderes geregelt ist und du keine neue Zuweisung erhältst, endet die Maßnahme für dich am 29.11. PENG! AUS!
Es gibt allerdings Maßnahmen - und da einfach mal genau lesen -, die sich "automatisch" um Fehlzeiten verlängern. Sollte das so sein, wird dein Jobcenter-Vermittler zumindest die Probearbeit (ein Tag) i.d.R. dennoch absegnen; ein Praktikum allerdings nicht notwendigerweise.

Barney83 
Fragesteller
 30.11.2013, 13:56

ich habe das mit der probearbeit bzw. dem praktikum bereits beim AA bzw. meinem bearbeiter vorgetragen aber der kontaktierte den masnahmeträger und diese einigten sich dann so das es abgelehnt wird.

ich muss da dazu sagen ich konnte das gespräch vom flur aus grob verfolgen und muss sagen das die beiden meiner meinung nach ein sehr freundschaftliches verhältnis miteinander hatten und es serh viel gelacht wurde. kann mir schon vorstellen das da diverse regelungen übergangen werden einfach weil man sich kennt. natürlich nur mutamasungen

so also es gibt neuigkeiten. und es wäre sehr sehr hilfreich wenn jemand nochmal was dazu sagen würde wie genau dazu jetzt die rechtslage ist:

heute montag: bin ich erstmal der maßnahme ferngeblieben da ich ein vorstellungsgespräch hatte und ich werde morgen vorraussichtlich einen arbeitsvertag unterschreiben. ich rief dann heute direkt beim jobcenter und und teilte dies mit. soweit so gut. dann erfragte ich direkt mal den stand und dauer der verlängerten maßnahme. dort stande im text, so hat mir die frau vom servicecenter vorgelesen "maßnahme wurde bis 20 dezember verängert, teilnehmer wurde informiert" dies hat eine arbeiterin vom jocenter so in das system eingetragen........

so nun gut und schön. die können mich ja informieren wie sie wollen. da ich ja nichts unterschrieben habe das über den 29.11 hinaus geht dürfte ich doch rechtlich nicht gelangt werden können wenn ich einfach der maßnahme fernbleibe oder?

denn ich wurde zwar informiert das es verlängert wurde aber erstens hab ich dazu nicht zugestimmt und zweitens da sie nichts schriftliches haben können sie ja auch nicht beweisen das sie mich informiert haben. das könnte ja dann in prinzip jeder sagen, ich rotzfrech könnte ich auch einfach sagen: mh das hab ich aukustisch nicht verstanden :)

sehe ich das richtig das ich im recht bin und im fall der fälle ich nicht bestraft werden kann wenn ich der maßnahme fernbleibe?

ich hatte einen bzw. mehrere tippfehler. das enddatum der maßnahme ist der 29.11. nicht wie oben steht 29.10.

und um zusammen zu fassen. die erste maßnahme ging 4 monate die ich erfolgreich beendet habe und die zweite maßnahme ging 8 wochen wovon ich 6 wochen anwesent und 2 wochen krankgeschrieben