Jobcenter droht mit Maßnahme.... Was tun?

12 Antworten

Offensichtlich stimmt mit deinen Bewerbungen dann etwas nicht.

Wenn das JobCenter mit "Maßnahmen droht" brauchst du vielleicht etwas Nachhilfe in Sachen Bewerbungstraining und Bewerbungsbriefen.

Was soll das heißen? Du bist doch arbeitslos und hast Zeit für eine solche "Maßnahme". Für eine Arbeitsaufnahme kann diese jederzeit unterbrochen werden.

bei den Bewerbungen geht es ja nicht um die pure Stückzahl, sondern du musst sie auf das jeweilige Unternehmen abstimmen. Das solltest du dort erst mal lernen.

Also es ist ganz Normal das sie an einer Maßnahme teilnehmen sollen, den ihre Bewerbungen sind wohl noch nicht gut genug. Außerdem lernen sie dazu und da sie ja Arbeitslos sind und vom Geld der Steuerzahler leben, daran sollten sie auch mal denken.  Sie haben ja Zeit und bekommen neue Tipps und haben eine Tagesstruktur, das schadet ihnen nicht. Wenn sie nicht die Maßnahme annehmen werden sie sanktoniert. Ich bin Fallmangerin im Jobcenter und kenne das von Kunden. Ihnen droht keiner eine Maßnahme an, sie können doch auch ablehnen , müssen dann aber mit der Konsequenz Leben. Jeder muss sich auch selber bemühen aus der Arbeitslosigkeit raus zu kommen.

Eine solch lange Maßnahme (sechs Monate) hat in der Regel mehr Facetten und Ziele als lediglich brauchbare Bewerbungen schreiben zu lernen.

Einige davon können für dich zweckvoll sein, vielleicht aber auch nicht. Falls nicht, und falls du den Vermittler nicht überzeugen kannst, kannst du die üblichen Rechtsmittel einlegen gegen eine Vermittlung bzw. gegen eine Sanktion anlässlich einer Verweigerung der Maßnahme.

Diese Rechtsmittel sind Widerspruch beim Amt, danach notfalls Klage beim Sozialgericht - im Eilfall auch sofort ein Antrag auf eine Einstweilige Anordnung gegen das Jobcenter.

So hatte ein Diplom-Informatiker mal Recht erhalten vor Gericht, nachdem er sich geweigert hatte, zum dritten Mal einen Windows-Kurs zu besuchen, und deshalb sanktoniert wurde nach SGB II §§ 31 Pflichtverletzungen ff.

Du kriegst aber sicher kein Recht, wenn dir nur ein kleiner Bestandteil der Maßnahme überflüssig erscheint! Eher schon dann, wenn die ganze Maßnahme Mist ist - insbesondere für dich.

Gruß aus Berlin, Gerd

Durch eine "Maßnahme" des JobCenters wird doch niemand daran gehindert, seine Bewerbungen fortzusetzen. Für Vorstellungsgespräche wird man jederzeit freigestellt und die Kosten werden erstattet. Was spricht gegen einen geregelten Tagesablauf?

Behindert das die Schwarzarbeit?

Diese Maßnahmen haben nur einen Grund, wer in der Maßnahme ist, fällt für 6 Monate aus der Statistik, da ist es völlig egal ob die 2,40 €, oder 20.000 € kostet, Hauptsache die Statistik sieht schön aus.

Beim Jobcenter und der BA wird sich die Welt einfach nur schöngerechnet, mit Mathematik und Logik hat das alles nichts mehr zu tun, das hat eher was von Pippi Langstrumpf "....ich mach mir meine Welt, wie sie mir gefällt...."

Du kannst diese Maßnahme nur vermeiden, wenn du einen eigenen erfolgversprechenden Plan vorlegst, der dich aus dem Leistungsbezug bringt. Dieser wird das in der EGV festgeschrieben. Dabei kann auch eine von dir selbst gewählte passendere Maßnahme enthalten sein.  Eigne Ideen und eigene Recherchen ...