Wärend Maßnahme ein job Angebot was geht nun vor?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Job geht immer vor.

Und reicht es wenn ich die Anschrift des Unternehmens das jobcenter gebe , wo ich probearbeiten muss ?

Ich denke, ja.

Bin ich dann raus aus der Maßnahme ?

Wenn Du einen Arbeitsvertrag bekommst, bist Du raus.

Viel Glück :)

Ich bin in einer sinnlos Maßnahme wo ich mit Holz arbeiten muss und Malen ein typischer Männerjob, ich kann es gar nicht, ist nicht meine Welt ,aber muss trotzdem unbezahlt dahin .

Du bist nicht unbezahlt, du bekommst mit deiner Regelleistung, deinen Kosten der Unterkunft, deinem Krankenkassenbeitrag, der erlassenen GEZ ganz knapp 1.000 €. Das zur Bezahlung.

Zweitens mal was zum Hintergrund dieser oder ähnlicher Maßnahmen.

Du hast dich, als du ALG II beantragt hast, mit Unterschrift verpflichtet, alles in deiner Kraft stehende zu unternehmen, um deine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. (Wer sich nicht erinnert: Letzte Seite Hauptantrag, Belehrungen, darunter der Unterschriftenteil.)

Wenn das JC nicht weiß, zu welchen Tätigkeiten du in der Lage bist (und somit vermittelbar) ,(und das meint nicht ausschließlich Körperkraft), dann kann dich das JC in eine derartige Maßnahme stecken.

Ich betreue gerade so eine Maßnahme für den Personenkreis "Menschen mit Suchterkrankung". Mit vielen ergotherapeutischen Arbeitsangeboten und ansonsten theoretischer Wissensvermittlung (unsere TN nennen es "Schule") soll versucht werden, Menschen nach teilweise 20jähriger Arbeitslosigkeit wieder etwas fitter zu machen. und wenn man nur trainiert, täglich pünktlich irgendwo aufzukreuzen und dann auch noch 6 Stunden nüchtern zu bleiben.

Da gibt es Kenntnisvermittlung Deutsch und Mathe, Wiederholung Niveau etwa Klasse 4-5.
Da lernen die Leute ein Schreiben von einem Amt / einer Behörde richtig zu lesen, Anträge zumindest zu verstehen oder auszufüllen. Da vermitteln wir aber auch Dinge wie "Was muss in einen Arbeitsvertrag ... welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer ...was darf ein Arbeitgeber/was darf er nicht   ...?"

Ein bisschen Kenntnisse über allgemeine Rechtsvorschriften, wie lese ich meinen Lohnzettel usw. Wir begleiten zu Ämtern, Gericht, Polizei, Vermieter u.ä. , wenn man selbst es sich nicht traut. Notfalls Begleitung bis ins Wartezimmer beim Arzt, wenn wir gebeten werden.

Aber auch das was du beschreibst - Arbeiten mit Holz zum Beispiel. Dient der Konzentrationsfähigkeit, schult Motorik, man kann auch mal wieder üben, "dabei zu bleiben", also Ausdauer. Die Arbeit mit Pinsel und Farbe oder mit Sperrholz soll die Feinmotorik und manuelle Koordination schulen.

Das haben manche Leute fast verlernt, da werden alle Arbeiten mit Werkzeug kleiner Hammer zum Problem.

Also: was ist so schlimm daran, bestimmte Sachen wieder etwas zu trainieren? Wer wieder in Arbeit will, der kann ja kein Problem mit 4 oder 6 Stunden Anwesenheit in einer Maßnahme haben.

Was deine Frage wegen dem Minijob anbelangt:

ob das JC dich aus der Maßnahme entlässt, hängt auch von der Dauer der Tätigkeit ab. Außerdem ist hier schon gesagt worden, dass man Maßnahmen jederzeit abbrechen kann - für einen versicherungspflichtigen Job. Hier ist das eine KANN- Entscheidung.

Weiter: natürlich musst du dem JC etwas mehr als eine Adresse einer Firma vorlegen, vielleicht sogar schon mal was Schriftliches, so etwas wie einen Arbeitsvertrag?

Wenn du mehrere Tage Probe arbeitest, dann ist das vermutlich ohne Bezahlung. Dann musst du auch das beantragen beim JobCenter - das gilt sonst als Schwarzarbeit bzw. Leistungsbetrug.

Also marschiere mit dem, was du hoffentlich schriftlich hast von diesem Arbeitgeber, schnurstraks zum JobCenter, damit du  nicht noch von dort irgendwelche Probleme bekommst.

Was steht denn in deiner Eingliederungsvereinbarung? 

"aber muss trotzdem unbezahlt dahin" - Stimmt so nicht, denn du bekommst das ALG II für die Zeit.
In der Regel geht ein Jobangebot vor. Je nachdem was jedoch in deiner Eiingliederungsvereinbarung steht, kann es sein, dass nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen (450 Euro-Job) davon ausgenommen sind. Ist das Probearbeiten dem Jobcenter und/oder Maßnahmeträger bekannt? Das muss erst genehmigt werden, da ja auch ein Praktikumsvertrag dafür ausgestellt werden muss. Informiere dich hierzu am besten bei deinem Sachbearbeiter.

Teilzeit geht vor - 450€ Basis jedoch nicht.