Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, bis wann gültig?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Auf dem Zettel steht "gültig bis 1.12.2019" Heißt das dann, dass ich von jeglicher Pflicht nach dem 1.12.2019 befreit bin oder wird das dann automatisch verlängert.

Wer soll denn bitte die befugnis dazu haben einen festgelegten Vertrag einfach so automatisch zu verlängern? Das Jobcenter?? Nein, automatisch ist nicht, sie müssten es mit dir dann erneut aushandeln.

Und wie kann man Sanktionen am besten verhindern, z.B durch Krankschreibung?

Also willst du das nicht machen? Tja, blöderweise hast du dich selber dazu verpflichtet. Das nächste mal dran denken: Eingliederungsvereinbarungen (EGV) müssen nicht unterschrieben werden und man kann dafür auch nicht Sanktioniert werden (Grundgesetz Vertragsfreiheit). Gegen Eingliederungsverwaltungsakte kann man vorgehen z.b. mit Widerspruch und Klage, das selbe gilt auch für Sanktionen. Verträge beim Maßnahmenträger (Maßnahmenvertrag, Datenschutzerklärung, ...) müssen ebenfalls nicht Unterschrieben werden.

Krankschreibung?

Eine Krankschreibung ist eigendlich der ultimative Schild gegen das Jobcenter... für kurze Zeit zumindestens. Bei längeren Krankschreibungen wird das Jobcenter einen zum Amtsarzt schleifen, und die sind Eisenhart (sie Arbeiten für das Jobcenter und sollen kranke Personen Gesundschreiben, damit das JC sie wieder nerven darf). Da muss man entweder extrem gut simulieren können oder wirklich krank sein. Das Problem ist: eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schiebt die ganze Problematik nur auf, nach ein paar Jahren geht alles wieder von vorne los. Nicht wirklich Optimal.

Wichtig: Informieren! Nur so kann man Sanktionen größtenteils verhindern ohne sich aber komplett unterwerfen zu müssen.

Wenn du Sanktioniert wurdest, geh am besten zu einem Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht, er kann dir da am besten helfen.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

@GesitoLilla

Danke für den Stern ^^

Nach dem Ende dieser Vereinbarung ist der Beginn einer neuen. Nein Krankschreibung ist keine Lösung, da diese durch den Amtsarzt überprüft werden kann

Hätte ich die EGV denn überhaupt unterschreiben müssen?

Was wenn ich die nicht unterschrieben hätte, hätte ich dann trotzdem ALG2 beziehen können?

@GesitoLilla

Du bist NICHT verpflichtet eine EGV zu Unterschreiben (Grundgesetz vertragsfreiheit) und du darfst dafür auch nicht Sanktioniert werden.

Hilfreich bei Fragen zu einer Eingliederungsvereinbarung (EinGV) ist sicher zunächst einmal SGB II § 15 Eingliederungsvereinbarung.

Dort heißt es in Absatz 3:

(3) Die Eingliederungsvereinbarung soll regelmäßig, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten, gemeinsam überprüft und fortgeschrieben werden. Bei jeder folgenden Eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen. Soweit eine Vereinbarung nach Absatz 2 nicht zustande kommt, sollen die Regelungen durch Verwaltungsakt getroffen werden.

Wenn du nun der Ansicht bist, dass sechs Bewerbungsschreiben pro Monat zu viel sind, obwohl du unterschrieben hattest, dass du das gut findest,

dann beantrage doch einfach, dass die von beiden Seiten getroffene und unterschriebene EinGV "gemeinsam überprüft und fortgeschrieben" wird.

Zum Beispiel wegen der von dir "bisher gewonnenen Erfahrungen". Also etwa, dass es maximal fünf erfolgversprechende Stellenangebot für dich gibt pro Monat.

Und wenn du zu krank bist, um sechs Bewerbungsschreiben pro Monat zu formulieren und abzuschicken, dann lass dir das von deinem behandelnden Arzt bestätigen. Plausible Gründe wie hohes Fieber oder tiefes Koma muss auch ein Amtsarzt akzeptieren, der eventuell überprüft, ob dein behandelnder Arzt dir nicht nur ein Gefälligkeits-Attest ausgestellt hat.

Gruß aus Berlin, Gerd