Kinder ausgezogen. Wohnung zu Teuer für Jobcenter?

9 Antworten

In der Regel übernimmt nach Auszug der Kinder und damit zu großer Wohnung das JC noch für 6 Monate die bisherigen Kosten der Unterkunft in voller Höhe. In dieser Zeit solltest du versuchen, eine angemessen große bzw. teure Wonung zu finden. Drei musst du dem JC zwecks Bestätigung vorlegen (Größe, Nettomiete, Heizkosten, Hausnebenkosten). Bekommst du die Bestätigung, kannst du umziehen.

Das Jobcenter muss dich erst einmal schriftlich zur Kostensenkung auffordern, darin muss man dir mitteilen wie lange die unangemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) noch anerkannt bzw.übernommen würde ( in der Regel bis zu 6 Monaten, aber min. für diese 3 Monate der Kündigungsfrist ) und was es nach dieser Übergangszeit dann noch max.für 1 Person geben würde.

Man muss also nicht zwingend umziehen, wenn man die KDU - z.B. durch Untervermietung senken könnte oder den Differenzbetrag dann selber aus seiner Regelleistung bzw.Einkommen zuzahlen könnte.

danke guter man

Das Jobcenter zahlt die KdU für längstens 6 Monate weiter, nachdem es dich schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert hat.

Hier wäre dann zu klären, ob die Differenz ggfs. auch monatlich aus der eigenen Tasche gezahlt werden kann.  

Es wäre unter Umständen auch eine längere Übergangszeit als bis zu 6 Monaten möglich, dem Jobcenter / Sozialamt muss nur nachgewiesen werden das man ernsthaft bemüht war eine angemessene Wohnung für die Vorgaben ( Angemessenheit ) zu finden, wenn es keine oder nur sehr geringe angemessene Angebote geben würde, könnten die unangemessenen KDU - auch für einen längeren Zeitraum anerkannt bzw.übernommen werden.

Soweit mir bekannt ist, zahlt das Jobcenter bis zu 6 Monate weiter. Danach musst du den Differenzbetrag selbst zahlen, wenn die Wohnung für dich zu groß und zu teuer ist.

Bevor du an die Kündigung denkst, suchst du dir eine neue Wohnung. Angebot zum Jobcenter, die prüfen den Preis. Dann gehts weiter.